"Impfschäden?" - Warum wird das Kind nicht beim Namen genannt - Gesunde Stunde #99
46 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Tagen
Siggi Ober-Grefenkämper und Uwe Alschner besprechen zwei Beiträge
rund um das Thema "Aufarbeitung der Corona-Krise". Unter anderem
geht es um die sprachliche Verharmlosung der gentechnischen
Transfektion als "Impfung", was einer Gesetzesänderung
entspricht, jedoch irreführend ist, da es den jahrzehntelang
eingeführten Begriff der "Impfung" nutzt, obwohl es im Kern um
die Einbringung von Fremdprotein in die menschliche Zelle geht.
Über die möglichen Folgen einer solchen "Transfektion" kann eine
Aufklärung kaum erfolgen, da entsprechende Untersuchungen nicht
angestellt wurden.
Bedenklich ist, dass auch seitens vermeintlicher "Aufklärer" die
Differenzierung der Begriffe "Impfung" und "Transfektion" nicht
vorgenommen wird. Statt einer Problematisierung der grundsätzlich
zu erwartenden Auto-Immunreaktion gegen Zellen, die das
Fremdprotein produzieren, wird meistens so getan, als liege die
Problematik im "Spike-Protein". Dabei wird unterschlagen, dass
auch "harmlosere" Fremdproteine nach Meinung von Fachleuten zu
gefährlichen Auto-Immunreaktionen führen werden.
Der erwähnte Beitrag von Jürgen Müller auf Indikativ.Jetzt:
https://indikativ.jetzt/mehr-als-spektakulaer-spike-protein-ist-toxisch/
Der Beitrag aus der Neuen Osnabrücker Zeitung "Impfschäden - Wann
haften Hersteller", erschien am 17.12.2025 auf S.22 in der Rubrik
"Gut zu wissen"
17.12.2025 - S.22 - Gut zu wissen Impfschäden: Wann haften
Hersteller? Im Laufe der Corona-Pandemie wurden in Deutschland
fast 200 Millionen Impfungen zum Schutz gegen das Virus
verabreicht. Für die Allermeisten verlief das ohne anhaltende
Probleme, doch einige Menschen berichteten nach der Impfung von
gesundheitlichen Schäden. Vor Gericht verlangen sie teils
Entschädigung und Auskunft von den Impfstoffherstellern. Der
Bundesgerichtshof (BGH) prüft anhand eines Falls, wann solche
Ansprüche bestehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur
Verhandlung: Ein Impfschaden liegt laut
Bundesgesundheitsministerium dann vor, wenn eine Person durch
eine Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über
übliche Impfreaktionen wie zum Beispiel kurzfristiges Fieber oder
Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht. Ob im konkreten Fall
eine Schädigung tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde
und damit grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht,
entscheidet die dafür zuständige Behörde des jeweiligen
Bundeslandes. Wie viele Menschen von der Covid-19-Impfung
tatsächlich Schäden erlitten haben, ist schwer zu sagen. Dem
Paul-Ehrlich-Institut wurden von Ende 2020 bis Ende 2024 rund
350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet. Damit lag
die Rate bei 1,78 Meldungen pro 1000 Impfdosen. Für
schwerwiegende Nebenwirkungen waren es 0,32 Meldung pro 1000
Impfdosen. Diese Verdachtsfälle seien „unerwünschte Reaktionen,
die in zeitlicher Nähe zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch
nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurden“,
betont das Institut. Es handele sich weder um bestätigte
Nebenwirkungen noch um Impfschäden. (...)
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