AfD-Verbot: Gericht lässt aus dem Geheimdienst-Gutachten (vorerst) die Luft raus
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als
„gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das
Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des
Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss.
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vor 1 Woche
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht
als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das
Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des
Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Das Urteil ist zu
begrüßen, auch wenn man der AfD inhaltlich kritisch
gegenübersteht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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