Cyberbetrug – Banken in der Kritik

Cyberbetrug – Banken in der Kritik

Anzeigen wegen Cyberbetrug haben sich seit 2020 mehr als verdoppelt. Schützen die Banken ihre Kunden zu wenig gegen Cyberbetrug? Polizei und ein Cybercrime-Experte kritisieren im «Kassensturz» die Banken. Ausserdem: Sommerpneus im Test. Und die Frage ...
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vor 3 Tagen
Anzeigen wegen Cyberbetrug haben sich seit 2020 mehr als
verdoppelt. Schützen die Banken ihre Kunden zu wenig gegen
Cyberbetrug? Polizei und ein Cybercrime-Experte kritisieren im
«Kassensturz» die Banken. Ausserdem: Sommerpneus im Test. Und die
Frage nach dem Recht am eigenen Bild. Cyberbetrug – Banken in der
Kritik Die Zahl der Cyberbetrug-Anzeigen hat sich seit 2020 auf
über 42’000 mehr als verdoppelt. «Kassensturz» zeigt das Beispiel
von Chloé: Cyberkriminelle haben von ihrem Konto 25’000 Franken
abgezweigt, die Polizei konnte nur noch 10'000 sicherstellen.
Schützen die Banken ihre Kunden zu wenig vor Cyberbetrug? Die
Polizei kritisiert die mangelnde Kooperation bei Cyberbetrug.
Experten fordern mehr Investitionen in den Kundenschutz. In
Grossbritannien sind Banken neu zur Entschädigung von Opfern
verpflichtet. Die Betrugsfälle sind seitdem massiv zurückgegangen.
Im Interview stellt sich die Schweizerische Bankiervereinigung den
kritischen Fragen von «Kassensturz». Test Sommerpneus – Sicherheit
hat ihren Preis Der neuste TCS-Sommerreifen-Test zeigt: Es gibt
grosse Unterschiede bei den Pneus. Im Test werden
16 Reifenmodelle sowohl in puncto Fahrsicherheit als auch
hinsichtlich der Umweltaspekte bewertet. Während Billigreifen
deutliche Schwächen bei der Fahrsicherheit und beim Verschleiss
aufweisen, überzeugen die Testsieger bei der Sicherheit – was
lebensrettend sein kann. Ausserdem zeigt sich: Nicht nur die
Sicherheit wird mit den richtigen Reifen erhöht, sondern auch der
Treibstoff-Verbrauch reduziert. Ganz zur Freude des Portemonnaies.
«Darf man das?» – Wann gilt das Recht am eigenen Bild? Ein Selfie
vor dem Eiffelturm. Ein Foto am Bad-Bunny-Konzert. Eine Aufnahme an
der Olma. Gänzlich allein ist man auf solchen Bildern eigentlich
nie. Doch darf man solche Aufnahmen einfach veröffentlichen, zum
Beispiel auf Social-Media-Kanälen, wenn im Hintergrund fremde
Menschen klar erkennbar sind? «Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela
Baumgartner sagt, was gilt.

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