Episode 7 - 35 Prozent geschenkt – warum der GRW-Zuschuss Banken plötzlich mutig macht
Fördermittel richtig einsetzen
7 Minuten
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vor 5 Tagen
Wenn du mit einer Bank über eine Investition sprichst, reden alle
über Eigenkapital. Über Quote. Über Haftung. Über Risiko. Und dann
sitzt da jemand mit 15 oder 20 Prozent Eigenmitteln und glaubt, das
sei die entscheidende Größe. Ist es oft nicht. Denn es gibt ein
Instrument, das bilanziell und psychologisch mehr bewegt als viele
Unternehmer verstehen: der GRW-Zuschuss. Die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, in manchen
Ländern Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm genannt, ist kein
Förderromantik-Programm. Das ist knallharte Investitionspolitik.
Bund und Länder teilen sich das Budget, 2026 in einzelnen Ländern
mit zweistelligen Millionenbeträgen. Gefördert werden KMU in
strukturschwächeren Regionen C- und D-Gebiete nach der aktuellen
Förderkarte. In C-Gebieten, dazu gehören Teile Ostdeutschlands, das
Ruhrgebiet in Nordrhein Westfalen oder einzelne Landkreise in
Niedersachsen, sind für kleine Unternehmen 35 bis 45 Prozent
Zuschuss möglich. Nicht Kredit. Zuschuss. In D-Gebieten 20 bis 40
Prozent. Große Unternehmen bekommen weniger oder gedeckelte
Beträge, aber selbst dort ist es relevant. Und jetzt wird es
spannend. Dieser Zuschuss ist kein Darlehen. Er muss nicht
zurückgezahlt werden. Er ist bilanziell ein Ertragszuschuss. Das
heißt: Die Investition geht ins Anlagevermögen, der Zuschuss
erscheint als Ertrag. Steuerlich ist er zwar ertragsteuerpflichtig,
aber er verbessert unmittelbar die Eigenkapitalbasis. Keine
zusätzliche Verbindlichkeit. Kein zusätzlicher Kapitaldienst. Kein
Einfluss auf die Fremdkapitalquote. Aus Bankensicht ist das ein
Geschenk. Aber leider erwähnen das nicht immer die Banken. Auch
Wirtschaftsförderungen vergessen es teilweise oder erkennen es
nicht immer. Das haben wir alles schon erlebt. Und nun zu dem
Thema, warum das aus Bankensicht ein Geschenk ist. Weil sich nach
Durchführung der Investition die Bilanzrelationen verbessern. Die
Eigenkapitalquote steigt relativ. Die Verschuldungskennzahlen
entspannen sich. Die Investition rechnet sich schneller, weil ein
Teil der Kosten nicht finanziert werden muss. Der Break-even
verschiebt sich nach vorne. Die Kapitaldienstfähigkeit verbessert
sich. Und in internen Ratings wirkt genau das. Ein einfaches
Beispiel: 800.000 Euro Investition in einem C-Gebiet in NRW.
Förderfähig zu 100 Prozent. Standardquote 35 Prozent. Das ergibt
280.000 Euro Zuschuss. Bleiben 520.000 Euro, die finanziert oder
mit Eigenmitteln gedeckt werden müssen. Viele Unternehmer denken
hier zu klein. Sie sagen: Ich habe nicht genug Eigenkapital. Die
Bank wird zögern. Dabei kann der Zuschuss strukturell wie
Eigenkapitalersatz gedacht werden. Ich gebe dir einen realen Fall
aus unserer Praxis. Ein exklusiver Ladenbauer, großes Projekt,
Erweiterung der Produktionskapazitäten. Moderne Maschinen,
energetische Optimierung, Erweiterung der Halle. Klassischer
Mittelstand. Das Unternehmen wollte ohnehin wachsen und neue
Mitarbeiter einstellen. Genau dort liegt der Hebel, denn die
GRW-Förderung knüpft an Netto-Arbeitsplatzschaffung an, in der
Regel mindestens zehn Prozent Zuwachs. Wir haben den Antrag
gestellt. Sauber vorbereitet. Investition klar abgegrenzt. Die
Eigenleistung des Unternehmers – eigene Mitarbeiterstunden für
Umbau, Montage, technische Integration – wurde exakt dokumentiert.
Jede Stunde erfasst, mit einem nachvollziehbaren, herleitbaren
Stundenverrechnungssatz bewertet. Diese Eigenleistung floss in die
förderfähigen Kosten ein. Und ja, auch Eigenleistung kann
bezuschusst werden, wenn sie sauber nachgewiesen ist. In der
Finanzierungsstruktur haben wir den GRW-Zuschuss von Beginn an als
Eigenkapitalersatz dargestellt. Nicht als nettes Extra, sondern als
strukturelles Element. Ergebnis: eine Fremdfinanzierungsquote von
rund 50 Prozent. Die Bank musste nicht 80 oder 90 Prozent tragen.
Das Risiko war kalkulierbar. Die Investition wurde attraktiv. Ein
Jahr später war das Unternehmen produktiver, margenstärker, besser
aufgestellt. Die Investition
über Eigenkapital. Über Quote. Über Haftung. Über Risiko. Und dann
sitzt da jemand mit 15 oder 20 Prozent Eigenmitteln und glaubt, das
sei die entscheidende Größe. Ist es oft nicht. Denn es gibt ein
Instrument, das bilanziell und psychologisch mehr bewegt als viele
Unternehmer verstehen: der GRW-Zuschuss. Die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, in manchen
Ländern Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm genannt, ist kein
Förderromantik-Programm. Das ist knallharte Investitionspolitik.
Bund und Länder teilen sich das Budget, 2026 in einzelnen Ländern
mit zweistelligen Millionenbeträgen. Gefördert werden KMU in
strukturschwächeren Regionen C- und D-Gebiete nach der aktuellen
Förderkarte. In C-Gebieten, dazu gehören Teile Ostdeutschlands, das
Ruhrgebiet in Nordrhein Westfalen oder einzelne Landkreise in
Niedersachsen, sind für kleine Unternehmen 35 bis 45 Prozent
Zuschuss möglich. Nicht Kredit. Zuschuss. In D-Gebieten 20 bis 40
Prozent. Große Unternehmen bekommen weniger oder gedeckelte
Beträge, aber selbst dort ist es relevant. Und jetzt wird es
spannend. Dieser Zuschuss ist kein Darlehen. Er muss nicht
zurückgezahlt werden. Er ist bilanziell ein Ertragszuschuss. Das
heißt: Die Investition geht ins Anlagevermögen, der Zuschuss
erscheint als Ertrag. Steuerlich ist er zwar ertragsteuerpflichtig,
aber er verbessert unmittelbar die Eigenkapitalbasis. Keine
zusätzliche Verbindlichkeit. Kein zusätzlicher Kapitaldienst. Kein
Einfluss auf die Fremdkapitalquote. Aus Bankensicht ist das ein
Geschenk. Aber leider erwähnen das nicht immer die Banken. Auch
Wirtschaftsförderungen vergessen es teilweise oder erkennen es
nicht immer. Das haben wir alles schon erlebt. Und nun zu dem
Thema, warum das aus Bankensicht ein Geschenk ist. Weil sich nach
Durchführung der Investition die Bilanzrelationen verbessern. Die
Eigenkapitalquote steigt relativ. Die Verschuldungskennzahlen
entspannen sich. Die Investition rechnet sich schneller, weil ein
Teil der Kosten nicht finanziert werden muss. Der Break-even
verschiebt sich nach vorne. Die Kapitaldienstfähigkeit verbessert
sich. Und in internen Ratings wirkt genau das. Ein einfaches
Beispiel: 800.000 Euro Investition in einem C-Gebiet in NRW.
Förderfähig zu 100 Prozent. Standardquote 35 Prozent. Das ergibt
280.000 Euro Zuschuss. Bleiben 520.000 Euro, die finanziert oder
mit Eigenmitteln gedeckt werden müssen. Viele Unternehmer denken
hier zu klein. Sie sagen: Ich habe nicht genug Eigenkapital. Die
Bank wird zögern. Dabei kann der Zuschuss strukturell wie
Eigenkapitalersatz gedacht werden. Ich gebe dir einen realen Fall
aus unserer Praxis. Ein exklusiver Ladenbauer, großes Projekt,
Erweiterung der Produktionskapazitäten. Moderne Maschinen,
energetische Optimierung, Erweiterung der Halle. Klassischer
Mittelstand. Das Unternehmen wollte ohnehin wachsen und neue
Mitarbeiter einstellen. Genau dort liegt der Hebel, denn die
GRW-Förderung knüpft an Netto-Arbeitsplatzschaffung an, in der
Regel mindestens zehn Prozent Zuwachs. Wir haben den Antrag
gestellt. Sauber vorbereitet. Investition klar abgegrenzt. Die
Eigenleistung des Unternehmers – eigene Mitarbeiterstunden für
Umbau, Montage, technische Integration – wurde exakt dokumentiert.
Jede Stunde erfasst, mit einem nachvollziehbaren, herleitbaren
Stundenverrechnungssatz bewertet. Diese Eigenleistung floss in die
förderfähigen Kosten ein. Und ja, auch Eigenleistung kann
bezuschusst werden, wenn sie sauber nachgewiesen ist. In der
Finanzierungsstruktur haben wir den GRW-Zuschuss von Beginn an als
Eigenkapitalersatz dargestellt. Nicht als nettes Extra, sondern als
strukturelles Element. Ergebnis: eine Fremdfinanzierungsquote von
rund 50 Prozent. Die Bank musste nicht 80 oder 90 Prozent tragen.
Das Risiko war kalkulierbar. Die Investition wurde attraktiv. Ein
Jahr später war das Unternehmen produktiver, margenstärker, besser
aufgestellt. Die Investition
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