Gerechter Kindesunterhalt bei geteilter Betreuung?

Gerechter Kindesunterhalt bei geteilter Betreuung?

Beschreibung

vor 1 Tag

Wenn 45 Prozent Betreuung nicht reichen: Ein Vater zahlt
trotzdem vollen Unterhalt


Überraschenderweise zahlt ein Vater von Zwillingen den vollen
Barunterhalt, obwohl er die Kinder zu über 45 Prozent betreut.
Dies möchte der Vater nicht hinnehmen und bemüht das Gericht mit
dem Fall.


Wir befassen uns mit dem Fall des OLG Braunschweig und dessen
Auswirkungen. Kann ein Unterhaltspflichtiger Elternteil den
Unterhalt reduzieren, wenn das Elternteil die Kinder zu 45 %
betreut?


Ausgang ist die Entscheidung des OLG Braunschweig Beschluss vom
27. November 2025 – 1 UF 46/25.


Es geht um den Kindesunterhalt bei umfangreicher Mitbetreuung des
barunterhaltspflichtigen Elternteils.
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Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103
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