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26 Minuten
Wer sein Kind nach der Trennung exakt zur Hälfte betreut, muss dem anderen Elternteil keinen Betreuungsunterhalt zahlen – oder doch?

Viele Eltern gehen davon aus: Wenn Mutter und Vater ihr Kind im echten Wechselmodell jeweils zu 50 Prozent betreuen, sind auch die finanziellen Verhältnisse zwischen ihnen geklärt. Jeder betreut zur Hälfte, jeder arbeitet und jeder trägt seine eigenen Kosten.

Der Fall wirft eine für viele getrennte Eltern wichtige Frage auf:

warum 50:50-Betreuung nicht automatisch 0 Euro Unterhalt bedeutet,

worin der Unterschied zwischen Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt liegt,

weshalb der BGH bei hälftiger Betreuung grundsätzlich von einer Erwerbsobliegenheit im Umfang von 50 Prozent einer Vollzeittätigkeit ausgeht,

welche Bedeutung der betreuungsbedingte Einkommensverlust für die Berechnung hat,

was passiert, wenn ein Elternteil überhaupt nicht arbeitet,

wie mit Einkommen umzugehen ist, das durch eine überobligatorische Erwerbstätigkeit erzielt wird,

warum ein höheres Einkommen des anderen Elternteils allein noch keinen Unterhaltsanspruch begründet und

Ein wichtiger Punkt: Die besprochene BGH-Entscheidung betrifft den Betreuungsunterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern nach § 1615l BGB.

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Denn Sie wissen ja: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Hinweis: Die Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Fachbuch: 77 Fragen und Antworten eines Fachanwalts zum Sorgerecht: Rechte und Pflichten der getrenntlebenden Eltern https://amzn.to/4osAym9 Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.com/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
35 Minuten
Scheidung ohne Trennungsjahr: Wann ist eine sofortige Scheidung möglich?

Grundsätzlich müssen Ehegatten vor einer Scheidung ein Jahr getrennt leben. Doch gilt das auch nach schwerer körperlicher oder sexueller Gewalt? Und muss ein Betroffener wirklich noch zwölf Monate formal mit einem Menschen verheiratet bleiben, dem schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber ihm oder sogar einem gemeinsamen Kind vorgeworfen wird?

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 08.07.2026 – XII ZB 576/25 die Voraussetzungen der sogenannten Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB konkretisiert.

In dieser Folge von „Wille – der Podcast für das Familienrecht“ erfahren Sie unter anderem:

warum das Trennungsjahr grundsätzlich zwingend einzuhalten ist,

was eine Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB ist,

warum endgültige Zerrüttung allein nicht ausreicht,

wann körperliche oder sexuelle Gewalt eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ermöglichen kann,

warum schwere Vorfälle auch nach der räumlichen Trennung weiterwirken können,

welche Bedeutung frühere Versöhnungen haben,

warum eine behauptete Gewalttat konkret dargelegt und gegebenenfalls bewiesen werden muss,

weshalb die BGH-Entscheidung keine allgemeine „Sofortscheidung bei Gewalt“ eingeführt hat und

welche Schritte Betroffene praktisch prüfen sollten.

Besprochene Entscheidung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.07.2026 – XII ZB 576/25,

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25 Minuten
Viele getrennte Eltern kennen diese Situation: Das Kind ist längst nicht mehr nur jedes zweite Wochenende beim anderen Elternteil. Es übernachtet dort regelmäßig, wird zur Schule gebracht, versorgt und verbringt einen erheblichen Teil seines Alltags in beiden Haushalten.

Aber was bedeutet das für den Kindesunterhalt?

Führt mehr Betreuung automatisch zu weniger Unterhalt? Ab wann liegt ein paritätisches Wechselmodell vor? Und kann der Unterhalt einfach entsprechend der Betreuungsquote gekürzt werden?

In dieser Folge von „Wille – der Podcast für das Familienrecht“ erläutere ich die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2026 – XII ZB 415/25 und des OLG München vom 28.07.2026 – 2 UF 1410/25 e.

Besonders interessant: Im Fall des OLG München verbrachte das Kind sechs von vierzehn Nächten beim Vater. Trotzdem nahm das Gericht noch kein paritätisches Wechselmodell an. Die umfangreiche Betreuung blieb beim Kindesunterhalt allerdings nicht unberücksichtigt.

In dieser Folge erfahren Sie unter anderem:

wann erweiterter Umgang Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben kann,

warum 40 % Betreuung nicht automatisch 40 % weniger Unterhalt bedeuten,

wie sich erweiterte Betreuung auf die Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle auswirken kann,

warum selbst sechs von vierzehn Übernachtungen noch kein paritätisches Wechselmodell sein müssen,

welche zusätzlichen Aufwendungen berücksichtigt werden können und

warum Sie einen bestehenden Unterhaltstitel nicht eigenmächtig reduzieren sollten.

Eine Folge für getrennte Eltern, die Betreuung und Verantwortung umfangreicher teilen und wissen möchten, welche Auswirkungen das auf den Kindesunterhalt hat.

Hinweis: Die Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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35 Minuten
Wenn das Gericht einen Gutachter schickt: Was Eltern wirklich wissen müssen

Kaum etwas verunsichert Eltern in Sorgerechtsverfahren so sehr wie die Frage, ob sie an einer psychologischen Begutachtung teilnehmen müssen.

In der aktuellen Folge erklären ich, ob Eltern zwangsweise zu psychologischen Untersuchungen verpflichtet werden können. Welche Folge hat eine Verweigerung?

Besonders aufschlussreich ist ein Fall, bei dem das Bundesverfassungsgericht eine Regelung vorläufig aussetzte, die eine Mutter zur Duldung einer Beobachtung ihrer Mutter-Kind-Interaktion verpflichten sollte. Das Gericht sah darin einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Darf eine Vertrauensperson zur Untersuchung mitgebracht werden?

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1 minute
Die Wahrheit über Ehegattenunterhalt: Es ist nicht mehr das, was es einmal war. Viele Menschen gehen davon aus, dass Unterhalt nach einer Scheidung automatisch lebenslang gezahlt wird. Das ist ein Trugschluss, der teuer werden kann.

Die Realität ist differenzierter: Seit der Gesetzesreform 2008 hat sich das Familienrecht fundamental gewandelt. Der Fokus liegt nicht mehr auf lebenslanger Lebensstandsgarantie, sondern auf dem Grundsatz der EIGENVERANTWORTUNG beider Partner nach der Scheidung..

Was Sie hier erwartet:

Der Episode zeigt, wie Gerichte im Einzelfall prüfen:

Ehedauer und Rollenverteilung

Ehebedingte Nachteile – das zentrale Konzept

Erwerbsfähigkeit und Kinderbetreuung

Warum alte Unterhaltstitel bindend bleiben

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Über diesen Podcast

Familienrecht kurz und bündig beschrieben gemäß dem Motto: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Mit Erfahrung eines Fachanwalts für Familienrecht. Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwalt Klaus Wille Ostheimer Str. 28, 51103 Köln. Impressum: https://www.anwalt-wille.com/impressum/

Kommentare (2)

Li
Linda vor 4 Jahren

Super interessanter Podcast! Sehr hilfreich! Ich lerne sehr viel! Danke, dass Herr Wille sein Wissen teilt. Er hat eine sehr angenehme Stimme. Perfekt für einen Podcast.

Li
LindaSoHu vor 4 Jahren

Super interessanter Podcast! Sehr hilfreich! Ich lerne sehr viel! Danke, dass Herr Wille sein Wissen teilt. Er hat eine sehr angenehme Stimme. Perfekt für einen Podcast.

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„Wille - Podcast für Familienrecht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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