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Finanzielle Ausbildungsförderung durch das
Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Eine gefragte Pflegeausbildung absolvieren und dabei das gleiche
Gehalt beziehen, wie schon im Angestelltenverhältnis davor? Das
klingt fast zu schön, um wahr zu sein – und dennoch bietet
Alloheim im Rahmen der sogenannten QCG-geförderten Ausbildungen
genau diese Möglichkeit. Welche Voraussetzungen die
Auszubildenden dafür erfüllen müssen, welche administrative
Schritte Residenzleitungen zu beachten haben und wie die
Hauptverwaltung sie dabei unterstützt – all das erfährst du in
dieser Folge mit Katharina Ciomperlik (Leitung Aus- und
Fortbildung, Akademie und BGM) und Yasemin Tüfekci
(Interimsmanagerin)!

Arbeitest du bereits bei Alloheim und bist nun an einer
QCG-geförderten Pflegeausbildung interessiert? Dann stimm dich
bitte mit deiner Residenzleitung ab!

Kennst du Alloheim noch nicht, aber würdest den Weg zu einer
Pflegefachassistenz (m/w/d) gerne mit uns gehen? Dann sieh dir
bitte passende Stelleangebote für Pflegehilfskräfte (m/w/d) an
und äußere dein Interesse an der entsprechenden Ausbildung im
Bewerbungsprozess. Alle Stellenanzeigen findest du unter:
https://alloheim.career.softgarden.de/

Zulassungsvoraussetzungen, welche du für eine QCG-geförderte
Ausbildung erfüllen musst:

·        
Alter: kein Mindestalter

·         Höchste
vorhandene Qualifikation: keine abgeschlossene
Berufsausbildung im Pflegebereich oder Abschluss liegt mindestens
4 Jahre zurück und es wurde seither keine vergleichbare
Qualifizierung gefördert

·        
Berufserfahrung in der Pflege: mindestens 1 Jahr
praktische Erfahrung in der Pflege (z. B. als Pflegehilfskraft,
Pflegeassistenz)

·        
Betriebszugehörigkeit: ungekündigtes
Beschäftigungsverhältnis beim aktuellen Arbeitgeber (in der Regel
seit mind. 6 Monaten)

·        
Beschäftigungsstatus:
sozialversicherungspflichtige Anstellung

·        
Förderfähigkeit: die geplante Qualifizierung
wird durch einen nach AZAV (Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassenen
Bildungsträger durchgeführt

·        
Arbeitgeberzustimmung: Zustimmung des
Arbeitgebers zur Teilnahme an der Qualifizierung (inkl.
Freistellung)

·        
Persönliche Eignung: Motivation zur beruflichen
Weiterentwicklung und Eignung für eine Ausbildung in der Pflege

Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

 
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„Finanzielle Ausbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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