Finanzielle Ausbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Finanzielle Ausbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Katharina Ciomperlik und Yasemin Tüfekci
21 Minuten

Beschreibung

vor 3 Wochen

Finanzielle Ausbildungsförderung durch das
Qualifizierungschancengesetz (QCG)


Eine gefragte Pflegeausbildung absolvieren und dabei das gleiche
Gehalt beziehen, wie schon im Angestelltenverhältnis davor? Das
klingt fast zu schön, um wahr zu sein – und dennoch bietet
Alloheim im Rahmen der sogenannten QCG-geförderten Ausbildungen
genau diese Möglichkeit. Welche Voraussetzungen die
Auszubildenden dafür erfüllen müssen, welche administrative
Schritte Residenzleitungen zu beachten haben und wie die
Hauptverwaltung sie dabei unterstützt – all das erfährst du in
dieser Folge mit Katharina Ciomperlik (Leitung Aus- und
Fortbildung, Akademie und BGM) und Yasemin Tüfekci
(Interimsmanagerin)!


Arbeitest du bereits bei Alloheim und bist nun an einer
QCG-geförderten Pflegeausbildung interessiert? Dann stimm dich
bitte mit deiner Residenzleitung ab!


Kennst du Alloheim noch nicht, aber würdest den Weg zu einer
Pflegefachassistenz (m/w/d) gerne mit uns gehen? Dann sieh dir
bitte passende Stelleangebote für Pflegehilfskräfte (m/w/d) an
und äußere dein Interesse an der entsprechenden Ausbildung im
Bewerbungsprozess. Alle Stellenanzeigen findest du unter:
https://alloheim.career.softgarden.de/


Zulassungsvoraussetzungen, welche du für eine QCG-geförderte
Ausbildung erfüllen musst:


·        
Alter: kein Mindestalter


·         Höchste
vorhandene Qualifikation: keine abgeschlossene
Berufsausbildung im Pflegebereich oder Abschluss liegt mindestens
4 Jahre zurück und es wurde seither keine vergleichbare
Qualifizierung gefördert


·        
Berufserfahrung in der Pflege: mindestens 1 Jahr
praktische Erfahrung in der Pflege (z. B. als Pflegehilfskraft,
Pflegeassistenz)


·        
Betriebszugehörigkeit: ungekündigtes
Beschäftigungsverhältnis beim aktuellen Arbeitgeber (in der Regel
seit mind. 6 Monaten)


·        
Beschäftigungsstatus:
sozialversicherungspflichtige Anstellung


·        
Förderfähigkeit: die geplante Qualifizierung
wird durch einen nach AZAV (Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassenen
Bildungsträger durchgeführt


·        
Arbeitgeberzustimmung: Zustimmung des
Arbeitgebers zur Teilnahme an der Qualifizierung (inkl.
Freistellung)


·        
Persönliche Eignung: Motivation zur beruflichen
Weiterentwicklung und Eignung für eine Ausbildung in der Pflege


Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!


 

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