Jünter erklärt "Winterdienstpflicht"
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vor 4 Tagen
"Offiziell ist für den Winterdienst der Vermieter bzw. der vom
Vermieter jeweils per Winterdiensthausordnung beauftragte Mieter
oder dessen Vertreter zuständig." Von Uli Winters.
Vermieter jeweils per Winterdiensthausordnung beauftragte Mieter
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