#175: Diese Urteile aus 2025 sollte jeder kennen: Vom Lamborghini bis zur Diskothek – was der BFH entschied

#175: Diese Urteile aus 2025 sollte jeder kennen: Vom Lamborghini bis zur Diskothek – was der BFH entschied

Beschreibung

vor 1 Tag
Welche steuerrechtlichen Entscheidungen prägten das Jahr 2025?
Diese Episode liefert einen umfassenden Rückblick: Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 26.03.2025 – 2 BvR
1505/20) erklärte den Solidaritätszuschlag (SolZ) trotz teilweiser
Abschmelzung für verfassungsgemäß (§ 106 Abs. 1 Nr. 6 GG), da ein
aufgabenbezogener Mehrbedarf des Bundes bis mindestens 2030
fortbestehe. Ein Meilenstein für die Steuerabwehr ist die
Entscheidung BVerfG, Beschl. v. 27.05.2025 – 2 BvR 172/24, in der
die Ablehnung einer mündlichen Schadensersatzvereinbarung zwischen
Schwestergesellschaften durch das FG als willkürlich eingestuft
wurde (Rz. 49: „unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich
vertretbar“). In BFH, Urt. v. 09.05.2025 – IX R 4/23 wurde erstmals
der steuerlich rückwirkende Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung nach fehlerhafter
steuerlicher Beratung anerkannt. Ebenfalls praxisrelevant: die
Entscheidung zur Kassenführung bei Bargeldbetrieben. Im dritten
Rechtsgang stellte der BFH klar (Urt. v. 18.06.2025 – X R 19/21),
dass eine Schätzung zulässig ist, jedoch genauere Methoden
vorrangig gegenüber pauschalen Richtsätzen sind. Zweifel an der
Verwendbarkeit der amtlichen Richtsatzsammlung wurden erneut
bekräftigt (Rz. 137). Zur privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge
urteilte der BFH (Urt. v. 16.01.2025 – III R 34/22), dass der
Anscheinsbeweis nur mit substantiiertem Sachvortrag erschüttert
werden kann; bloße Behauptungen reichen nicht. Dagegen erkannte der
BFH im Fall eines Lamborghini (Urt. v. 22.10.2024 – VIII R 12/21)
trotz unvollständigem Fahrtenbuch und Luxus-Privatfahrzeugen eine
betriebliche Nutzung als möglich an, was den Umgang mit dem
Anscheinsbeweis weiter differenziert. Die Folge beleuchtet außerdem
anhängige Verfahren zur Erbschaftsteuerprivilegierung von
Betriebsvermögen (BVerfG, 1 BvR 804/22), zur
Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 4
EStG; BVerfG, 2 BvL 3/21), zum steuerlichen Grundfreibetrag im
Verhältnis zum Bürgergeld (BFH, III R 26/24) sowie zu Fragen des
Aufteilungsgebots bei Hotelumsätzen (EuGH-Vorlagen: C-409/24 bis
C-411/24). Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen
Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
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