Das ändert sich 2026 in der Pflegeversicherung
Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI, Verhinderungspflege und
DIPa´s
7 Minuten
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Begeben Sie sich mit uns auf eine interessante Reise durch den Pflege-Dschungel!
Beschreibung
vor 1 Tag
Digitale Pflegeanwendungen, Beratungsbesuche und
Verhinderungspflege – für all diese Bereiche treten 2026 neue
Regeln in Kraft. In dieser Episode erklären wir, was sich genau
ändert und warum diese Anpassungen beschlossen wurden. Wir sprechen
darüber, wie DiPAs künftig finanziert werden und weshalb erstmals
auch reine Angehörigen-Angebote gefördert werden können. Dazu
gehört nicht nur ein Budget für die Anwendung selbst, sondern auch
ein Zuschuss für Anleitung und Unterstützung. Danach schauen wir
auf die Beratungsbesuche nach § 37. Wer Pflegegeld erhält und einen
Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss diese Pflichttermine ab 2026 nur noch
zweimal im Jahr wahrnehmen. Wir erklären, was das konkret bedeutet
und warum dennoch die Möglichkeit bleibt, bis zu vier Beratungen
pro Jahr abzurufen, wenn ein höherer Bedarf besteht. Zum Schluss
geht es um die Verhinderungspflege. Durch eine neue
Abrechnungsfrist können Kosten künftig nur noch im laufenden und im
vorherigen Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Verhinderungspflege – für all diese Bereiche treten 2026 neue
Regeln in Kraft. In dieser Episode erklären wir, was sich genau
ändert und warum diese Anpassungen beschlossen wurden. Wir sprechen
darüber, wie DiPAs künftig finanziert werden und weshalb erstmals
auch reine Angehörigen-Angebote gefördert werden können. Dazu
gehört nicht nur ein Budget für die Anwendung selbst, sondern auch
ein Zuschuss für Anleitung und Unterstützung. Danach schauen wir
auf die Beratungsbesuche nach § 37. Wer Pflegegeld erhält und einen
Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss diese Pflichttermine ab 2026 nur noch
zweimal im Jahr wahrnehmen. Wir erklären, was das konkret bedeutet
und warum dennoch die Möglichkeit bleibt, bis zu vier Beratungen
pro Jahr abzurufen, wenn ein höherer Bedarf besteht. Zum Schluss
geht es um die Verhinderungspflege. Durch eine neue
Abrechnungsfrist können Kosten künftig nur noch im laufenden und im
vorherigen Kalenderjahr geltend gemacht werden.
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