Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
Im heutigen Pflege-Café sprechen wir über eine brisante
Entscheidung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS): Viele
Pflegekassen zahlen die 70 € Strafpauschale nach § 18 SGB XI erst
nach Erlass des Bescheids – und genau das ist rechtswidrig. Denn
klar ist: Sobald die Begutachtungsfrist überschritten ist, muss
jede begonnene Woche mit 70 € entschädigt werden – sofort, nicht
gesammelt am Ende. Wir erklären, warum das BAS die Kassen dafür
gerügt hat, welche Rechte Antragsteller haben und wie man die
Zahlung einfordern kann. Zwei Meinungen, ein Gesetzestext – und
viel Klartext über Fristen, Versäumnisse und Verantwortung.
Hintergrund: Erklärung zu § 18c Abs.5 SGB XI – Fristüberschreitung
bei der Pflegebegutachtung: Nach § 18 SGB XI ist die Pflegekasse
verpflichtet, über einen Antrag auf Leistungen der
Pflegeversicherung innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dessen
Eingang zu entscheiden. Innerhalb dieser Frist muss die
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (oder bei privaten
Versicherungen durch Medicproof) erfolgen und der schriftliche
Bescheid dem Antragsteller vorliegen. Wird diese Frist
überschritten, entsteht nach Gesetz ein Anspruch auf eine pauschale
Entschädigung in Höhe von 70 Euro für jede begonnene Woche der
Fristüberschreitung. Die Zahlung ist unverzüglich an den
Antragsteller zu leisten, ohne dass ein gesonderter Antrag
erforderlich ist. Ausnahmen: Die Pflicht zur Zahlung entfällt, -
wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat (z. B.
wenn Unterlagen fehlen oder der Begutachtungstermin aus Gründen des
Antragstellers verschoben wird), oder - wenn sich der Antragsteller
in vollstationärer Pflege befindet und bei ihm bereits mindestens
Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Quelle BAS, S. 42:
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Aufsichtsbehoerdentagung/20250207_105._AT_Protokoll.pdf
Willkommen im Pflege-Café – deinem Podcast & Videokanal rund um
Pflege, Pflegeversicherung und Pflegegrade! Hier sprechen wir über
alles, was Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Pflegekräfte und
PflegeberaterInnen wirklich wissen müssen!
Episode melden

„70€ wenn der Bescheid zu spät kommt!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz