Bubikopf als Körperverletzung?

Bubikopf als Körperverletzung?

6. Dezember 1925
11 Minuten
Podcast
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Der Podcast mit täglich einer Zeitungsnachricht aus der Welt vor hundert Jahren

Beschreibung

vor 10 Stunden
Wahrscheinlich ist es uns allen schon einmal passiert, dass wir
nach dem Friseurbesuch bereuten, uns für eine neue Frisur
entschieden zu haben. Aber die wenigsten von uns haben im Anschluss
den Friseur wegen Körperverletzung verklagt. Diese spezielle Option
spielt, im Kontext eines Wechsels von langem Haar zu einem
Bubikopf, der Landgerichtsrat Dr. Bergmann aus Cottbus im
Hamburgischen Correspondenten vom 6. Dezember 1925 durch. Sein
Fallbeispiel betrachtet diese juristische Fragestellung – man ist
versucht zu sagen: natürlich – aus der Perspektive eines Mannes,
dessen Tochter, die neuerdings einen Bubikopf trägt, minderjährig
ist und ihr Taschengeld sowieso nur ausgeben darf für Zwecke, die
der Vater billigt. Zu welchen Schlüssen der Jurist kam, und ob die
Friseure 1925 einen Grund hatten, nervös zu werden, teilt uns Frank
Riede mit.

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