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Mit Heiner Lück

Wenn einem im Mittelalter Unrecht geschehen war, dann konnte man
nirgendwo nachschauen, wie der Täter bestraft werden könnte und
ob man Anspruch auf Schadensersatz hat. Denn Gesetzbücher gab es
damals nicht. Die gesamte Vorstellung von Recht und Ordnung war
mündlich überliefert. Was zu einer Hochzeit dazu gehört, wie ein
Diebstahl bestraft wird, wer den König wählt, oder was passiert,
wenn jemand im Badehaus die Klamotten verwechselt. Für all diese
Fälle gab es zwar Regeln, die waren aber nirgendwo gesammelt
aufgeschrieben.

 Bis Graf Hoyer von Falkenstein um das Jahr 1220 herum Eike
von Repgow bat, alle Regeln, aus dem Recht der Sachsen
aufzuschreiben. Und zwar nicht auf Latein, sondern auf Deutsch:
auf „Mittelniederdeutsch“ um genau zu sein. Diese Sammlung
schrieb Eike von Repgow zum Teil aus dem Kopf auf, weil es sich
um mündlich überlieferte Rechtssätze handelte. Andere Teile hat
er aus unterschiedlichen Handschriften in Kloster- und
Dombibliotheken zusammengestellt. Der Sachsenspiegel ist eine der
ältesten Regelsammlungen Deutschlands. Strafrecht, Öffentliches
Recht, Vertragsrecht, Prozessrecht … alles was Eike wusste und
finden konnte.

Der Sachsensspiegel ist nicht nur eines der ältesten deutschen
Rechtsbücher, er gibt auch einen Blick frei auf die
Lebensverhältnisse vor 800 Jahren in unserem Land.

Darüber spreche ich mit dem Juristen und Rechtshistoriker Prof.
Dr. Heiner Lück von der Universität Halle.

Seine Reisetipps und Fotos von den Bilderhandschriften findet Ihr
unter:

www.99xgeschichte.de

Der Podcast ist Teil der Netzwerke Wissenschaftspodcasts.de,
#Historytelling und Mittelalter.digital.

#Mittelalter #Deutschland # Westeuropa #Europa
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„#29 Der Sachsenspiegel“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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