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Beschreibung
vor 9 Monaten
Heinz Dieter Gill wurde 1996 vom Landgericht Kempten wegen
angeblicher Vergewaltigung seiner damals 10-jährigen Tochter zu 7
Jahren Haft verurteilt.
Er verbüßte die volle Strafe (1996–2003), da er seine Unschuld
beteuerte und somit als nicht reuefähig galt. Nach der Haft
gestand die Tochter, die Vorwürfe 1996 frei erfunden zu haben.
Das Landgericht Memmingen sprach Gill im Oktober 2013 „aus
erwiesener Unschuld“ frei — ein „Freispruch erster Klasse“.
Der Freispruch konnte die Haftzeit und ihre psychischen Folgen
jedoch nicht rückgängig machen – er leidet an Depressionen.
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