Strafrecht, Journalismus und ein manchmal schwieriger Balanceakt
Strafverteidiger Carsten Brunzel über den schmalen Grat zwischen
öffentlichem Interesse und Mandantenschutz. Ein Gespräch über
Vertrauen, Verantwortung – und die Macht von Schlagzeilen.
50 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 2 Monaten
In der neuen Folge "Recht in Sachsen" geht es um das manchmal
spezielle Verhältnis zwischen Journalisten und Anwälten.
Podcast-Host und Reporter Fabian Deicke diskutiert mit dem Dresdner
Strafverteidiger Carsten Brunzel über Form und Umfang von
Berichterstattung über Strafprozesse. Dürfen Aussagen der besseren
Verständlichkeit halber verkürzt werden? Wiegt das öffentliche
Interesse in bestimmten Fällen schwerer als persönliche Interessen
und Rechte? Und kann Pressearbeit den Verlauf von Gerichtsverfahren
beeinflussen? Brunzel, Fachanwalt für Strafrecht bei der Kanzlei
Kucklick Dresdner Fachanwälte, berichtet von eigenen Erfahrungen
mit der Berichterstattung zu Fällen, in denen er als Verteidiger
tätig war. Etwa im Zusammenhang mit dem Meineid-Prozess gegen die
frühere AfD-Chefin Frauke Petry. Ein TV-Interview mit ihm wurde
seinerzeit in stark gekürzter Form ausgestrahlt. Wenn so etwas
passiere, so Brunzel, werde "der Kontext der eigentlichen Aussage
verwischt, verwaschen oder vielleicht sogar ganz anders
dargestellt, als man es gemeint hat." Doch sind Presseberichte per
se falsch, wenn Zitate gekürzt werden? Es entwickelt sich ein
spannendes Gespräch, bei dem es immer wieder um das Ringen und
Abwägen zwischen öffentlichem Interesse und journalistischer wie
anwaltlicher Verantwortung geht. Brunzel beschreibt dieses
Spannungsfeld zum Beispiel so: "Ich selber konsumiere ja auch
Medien. [...] Ich finde es schade, wenn [aus Vorsicht] von Anwälten
nur vorhersehbare Floskeln geäußert werden." Deicke erklärt
umgekehrt, welche hohen Standards insbesondere bei der
Berichterstattung über Strafprozesse in seriösen Redaktionen üblich
sind. Und schließlich geht es um das Wichtigste im Zusammenhang mit
Medien und der Justiz - um das Vertrauen, das diesen beiden
Gewalten entgegengebracht wird. Wer wissen will, wie
Strafverteidiger Brunzel und der Journalist Deicke darüber denken,
hört jetzt rein in diese Folge "Recht in Sachsen".
spezielle Verhältnis zwischen Journalisten und Anwälten.
Podcast-Host und Reporter Fabian Deicke diskutiert mit dem Dresdner
Strafverteidiger Carsten Brunzel über Form und Umfang von
Berichterstattung über Strafprozesse. Dürfen Aussagen der besseren
Verständlichkeit halber verkürzt werden? Wiegt das öffentliche
Interesse in bestimmten Fällen schwerer als persönliche Interessen
und Rechte? Und kann Pressearbeit den Verlauf von Gerichtsverfahren
beeinflussen? Brunzel, Fachanwalt für Strafrecht bei der Kanzlei
Kucklick Dresdner Fachanwälte, berichtet von eigenen Erfahrungen
mit der Berichterstattung zu Fällen, in denen er als Verteidiger
tätig war. Etwa im Zusammenhang mit dem Meineid-Prozess gegen die
frühere AfD-Chefin Frauke Petry. Ein TV-Interview mit ihm wurde
seinerzeit in stark gekürzter Form ausgestrahlt. Wenn so etwas
passiere, so Brunzel, werde "der Kontext der eigentlichen Aussage
verwischt, verwaschen oder vielleicht sogar ganz anders
dargestellt, als man es gemeint hat." Doch sind Presseberichte per
se falsch, wenn Zitate gekürzt werden? Es entwickelt sich ein
spannendes Gespräch, bei dem es immer wieder um das Ringen und
Abwägen zwischen öffentlichem Interesse und journalistischer wie
anwaltlicher Verantwortung geht. Brunzel beschreibt dieses
Spannungsfeld zum Beispiel so: "Ich selber konsumiere ja auch
Medien. [...] Ich finde es schade, wenn [aus Vorsicht] von Anwälten
nur vorhersehbare Floskeln geäußert werden." Deicke erklärt
umgekehrt, welche hohen Standards insbesondere bei der
Berichterstattung über Strafprozesse in seriösen Redaktionen üblich
sind. Und schließlich geht es um das Wichtigste im Zusammenhang mit
Medien und der Justiz - um das Vertrauen, das diesen beiden
Gewalten entgegengebracht wird. Wer wissen will, wie
Strafverteidiger Brunzel und der Journalist Deicke darüber denken,
hört jetzt rein in diese Folge "Recht in Sachsen".
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