Überbrückungshilfe: Widerspruch per einfacher Email unzulässig

Überbrückungshilfe: Widerspruch per einfacher Email unzulässig

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Beschreibung

vor 2 Monaten

Haufe-Beitrag: ⁠Widersprüche gegenÜberbrückungshilfenbescheide |
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Kontaktdaten Dennls Hillemann:


Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com


www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132





In dieser Folge, die am 24.9.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Das
Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein per
einfacher E-Mail erhobener Widerspruch zulässig ist, und verneint
dies. Was bedeutet dies für Steuerberater und Unternehmen?

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