Überbrückungshilfe: Widerspruch per einfacher Email unzulässig
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vor 4 Monaten
Haufe-Beitrag: Widersprüche gegenÜberbrückungshilfenbescheide |
Steuern | Haufe
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Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 24.9.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Das
Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein per
einfacher E-Mail erhobener Widerspruch zulässig ist, und verneint
dies. Was bedeutet dies für Steuerberater und Unternehmen?
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