1700 Jahre Nicäa: Das erste ökumenische Konzil – das Bekenntnis und neue Fragen (Glaubensinformation)
Kreuzestod und Auferstehung Jesu bilden das Fundament des
christlichen Glaubens. Insofern der Kreuzestod aber als Zeichen der
Gottverlassenheit verstanden wurde (vgl. Dtn 21,23), die
Auferstehung aber nur gottgewirkt sein kann, stellt die
gottgewirkte Au
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Vorträge und Beiträge aus der Glaubensinformation Wuppertal - mit Dr. Werner Kleine
Beschreibung
vor 3 Monaten
Kreuzestod und Auferstehung Jesu bilden das Fundament des
christlichen Glaubens. Insofern der Kreuzestod aber als Zeichen
der Gottverlassenheit verstanden wurde (vgl. Dtn 21,23), die
Auferstehung aber nur gottgewirkt sein kann, stellt die
gottgewirkte Auferstehung des Gottverlassenen ein Paradox dar.
Dies führt zur Frage danach, wer Jesus von Nazareth ist. Diese
sogenannte "christologische Frage" wurde in der frühene Kirche
streitbar diskutiert und führte im Jahr 325 n.d.Z. - vor 1.700
Jahren - zum Konzil von Nicäa, dessen Glaubensbekenntnis bis
heute die Christenheit über alle Konfessionen hinweg verbindet.
Gleichwohl war die Diskussion nicht beendet. Interpretationen
einzelner Glaubensartikel führten zur Konfesssionalisierung des
Christentums. Auch die christologische Diskussion wurde
fortgeführt und stellt heute nicht zuletzt im interreligiösen
Diskurs - etwa mit dem Islam - eine bedeutende Thematik dar.
Mitschnitt der Glaubensinformation mit Dr. Werner Kleine, die am
3. September 2025 als Webinar stattfand.
Weiterführende Links:
Werner Kleine, Das Credo - Was Christen glauben
(Glaubensinformation), Youtube, 17.8.2022
Werner Kleine, Nikolaus von Myra - Bischof, Konzilsvater von
Nicäa und Legende (Glaubensinformation), Youtube, 4.12.2024
Die 20 Kanones von Nicäa: Kanon 1: Eunuchen können – außer wenn
sie sich selbst kastriert haben – Priester werden. Hingegen kann
niemand, der sich selbst kastriert hat, Kleriker werden oder
bleiben. Kanon 2: Leute, die nach kurzem Katechumenat entgegen 1
Tim 3,6–7 EU gleichzeitig mit der Taufe zum Priester oder Bischof
geweiht wurden, können ihren Status behalten, aber in Zukunft
soll das nicht mehr vorkommen. Wenn ein so geweihter Geistlicher
von zwei oder drei Zeugen einer Sünde überführt wird, soll er aus
dem Klerus entfernt werden. Kanon 3: Das Konzil verbietet
absolut, dass Bischöfe, Priester und Diakone mit einer Frau (als
Syneisakte) zusammenleben, ausgenommen ihre Mutter, Schwester
oder Tante oder eine andere über jeden Verdacht erhabene Frau.
Kanon 4: Ein Bischof soll von allen Bischöfen der Provinz geweiht
werden. Wenn dies nicht praktikabel ist, sollen mindestens drei
Bischöfe die Ordination vornehmen, nachdem die übrigen
schriftlich ihr Einverständnis gegeben haben. In jedem Fall steht
dem Metropolitan das Recht zu, das Vorgehen zu bestätigen. Kanon
5: Die Exkommunikation eines Priesters oder Laien muss durch die
Bischöfe aller Provinzen respektiert werden. Es soll jedoch eine
Untersuchung durch die übrigen Bischöfe der Provinz geben, um
sicherzustellen, dass niemand aus persönlichen Gründen von einem
Bischof exkommuniziert wurde. Um diese Untersuchungen geordnet
durchzuführen, sollen die Bischöfe jeder Provinz zweimal jährlich
zu einer Synode zusammentreten. Kanon 6: Die althergebrachte
Autorität der Bischöfe von Alexandria, Antiochia und Rom über
ihre Provinzen wird bestätigt. Eine Bischofswahl ohne Zustimmung
des Metropolitans ist ungültig. Wenn es jedoch unter den
wählenden Bischöfen zwei oder drei Gegenstimmen gibt, entscheidet
die Mehrheit. Kanon 7: Der Bischof von Aelia (Jerusalem) soll
nach altem Brauch geehrt werden, ohne jedoch die Rechte des
Metropolitans einzuschränken. Kanon 8: Geistliche der Novatianer,
die öffentlich in die Kirche eintreten, dürfen ihren geistlichen
Rang behalten, wenn sie sich schriftlich dazu verpflichten, die
Dekrete der Kirche zu akzeptieren und zu befolgen. Sie sind
jedoch im Rang allfälligen örtlichen Geistlichen der Kirche
untergeordnet. Kanon 9: Wenn Leute ohne Prüfung zum Priester
geweiht wurden und nachträglich eine Sünde bekennen, die sie
dafür disqualifiziert, ist die Priesterweihe ungültig. Kanon 10:
Wenn entdeckt wird, dass ein Priester seinerzeit unter der
Verfolgung abgefallen ist und nachträglich zum Priester geweiht
wurde, ist die Priesterweihe ungültig. Kanon 11: Wenn Leute ohne
Gefahr vom Glauben abgefallen sind, sollen sie milde behandelt
werden, obwohl sie keine solche Milde verdienen: Sie sollen nach
einer Buße von zwölf Jahren wieder zur Kommunion zugelassen
werden. Kanon 12: Wenn Christen, die erst auf den Militärdienst
verzichtet haben, zur Armee zurückgekehrt sind, sollen sie nach
dreizehn Jahren Buße wieder zur Kommunion zugelassen werden.
Diese Bußzeit kann jedoch im Fall von echter Reue durch den
Bischof verkürzt werden. Kanon 13: Einem Sterbenden darf die
Eucharistie gegeben werden, wenn er danach verlangt, auch wenn er
nicht zur Kommunion zugelassen war. Kanon 14: Katechumen, die
abgefallen sind, dürfen nach einer Bußzeit von drei Jahren wieder
mit den Katechumenen beten. Kanon 15: Bischöfe, Priester und
Diakone dürfen nicht von Stadt zu Stadt wandern, sondern sollen,
wenn sie das versuchen, zu der Kirche zurückgeschickt werden, wo
sie ordiniert wurden. Kanon 16: Priester und Diakone, die ihre
Kirche verlassen, dürfen nicht von einer anderen Kirche
aufgenommen werden. Bischöfe dürfen niemanden ordinieren, der zu
einer andern Diözese gehört. Kanon 17: Wer Wucherzinsen verlangt,
soll abgesetzt werden. Kanon 18: Diakone dürfen die Eucharistie
nicht Priestern geben, sondern sollen die Eucharistie von Bischof
oder Priester empfangen. Kanon 19: Anhänger von Paul von
Samosata, die bei der Kirche Zuflucht suchen, sollen in jedem
Fall neu getauft werden. Geistliche können nach Prüfung neu
ordiniert werden. Diakoninnen sollen nicht zum Klerus, sondern zu
den Laien gezählt werden. Kanon 20: Am Sonntag und in der
Pfingstzeit soll nicht kniend, sondern stehend gebetet werden.
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