Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf betont: Wahlrechte/Sachverhalte nur im Schlussabrechnungsverfahren

Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf betont: Wahlrechte/Sachverhalte nur im Schlussabrechnungsverfahren

6 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten

Haufe-Beitrag:
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/wahlrechte-spaetestens-im-schlussabrechnungsverfahren_170_659222.html





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Kontaktdaten Dennls Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132





In dieser Folge, die am 3.9.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht hat noch einmal betont, dass
die nachträgliche Ausübung von Wahlrechten erst im Klageverfahren
ebenso ausgeschlossen ist wie das Einführen neuer Sachverhalte im
Klageverfahren. Damit ist die Wichtigkeit des
Schlussabrechnungsverfahrens selbst betont. Dennis Hillemann
erklärt die Hintergründe dieser Entscheidung.

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