Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf betont: Wahlrechte/Sachverhalte nur im Schlussabrechnungsverfahren
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vor 5 Monaten
Haufe-Beitrag:
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/wahlrechte-spaetestens-im-schlussabrechnungsverfahren_170_659222.html
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 3.9.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht hat noch einmal betont, dass
die nachträgliche Ausübung von Wahlrechten erst im Klageverfahren
ebenso ausgeschlossen ist wie das Einführen neuer Sachverhalte im
Klageverfahren. Damit ist die Wichtigkeit des
Schlussabrechnungsverfahrens selbst betont. Dennis Hillemann
erklärt die Hintergründe dieser Entscheidung.
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