18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten

18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten

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Das Zeitwort erinnert an historische Daten aus allen Bereichen von Kultur und Gesellschaft.

Beschreibung

vor 4 Monaten
Selbstgenähte Badeanzüge verhüllen den Körper – aber nicht im
nassen Zustand. Mit Hilfe der Badepolizeiverordnung und ergänzendem
„Zwickelerlass“ sollte Bademode anständiger werden

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