18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten

18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten

vor 11 Monaten
4 Minuten
0
0 0
Podcast
Podcaster
Das Zeitwort erinnert an historische Daten aus allen Bereichen von Kultur und Gesellschaft.

Beschreibung

vor 11 Monaten
Selbstgenähte Badeanzüge verhüllen den Körper – aber nicht im
nassen Zustand. Mit Hilfe der Badepolizeiverordnung und ergänzendem
„Zwickelerlass“ sollte Bademode anständiger werden
15
15
Episode teilen
18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten
18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten

Close