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vor 3 Monaten
Im Artikel 150 der Weimarer Reichsverfassung war das Ziel
verankert, dass „Denkmäler der (…) Natur sowie die Landschaft (…)
den Schutz und die Pflege des Staates“ genießen. Zu einer
großflächigen Einrichtung von Naturschutzgebieten führte dies fürs
Erste zwar nicht; langfristig war aber doch die Grundlage gelegt
für eine Verankerung dieses Ideals in relevanten Teilen der
Bevölkerung, die sich unter anderem in der Einrichtung eines in
zweijährigem Turnus ausgerichteten Deutschen Naturschutztages
niederschlug. Die erste Veranstaltung dieser Art 1925 in München
nahm ein Autor namens W. Wächter zum Anlass für eine in der
Wilhelmsburger Zeitung vom 10. August veröffentlichte Mahnung, den
Auftrag zur Pflege der heimischen Ökosysteme ernst zu nehmen. Frank
Riede wirft mit ihm einen Blick in die Vorreiterregionen des
Berchtesgadener Landes und der Lüneburger Heide.
verankert, dass „Denkmäler der (…) Natur sowie die Landschaft (…)
den Schutz und die Pflege des Staates“ genießen. Zu einer
großflächigen Einrichtung von Naturschutzgebieten führte dies fürs
Erste zwar nicht; langfristig war aber doch die Grundlage gelegt
für eine Verankerung dieses Ideals in relevanten Teilen der
Bevölkerung, die sich unter anderem in der Einrichtung eines in
zweijährigem Turnus ausgerichteten Deutschen Naturschutztages
niederschlug. Die erste Veranstaltung dieser Art 1925 in München
nahm ein Autor namens W. Wächter zum Anlass für eine in der
Wilhelmsburger Zeitung vom 10. August veröffentlichte Mahnung, den
Auftrag zur Pflege der heimischen Ökosysteme ernst zu nehmen. Frank
Riede wirft mit ihm einen Blick in die Vorreiterregionen des
Berchtesgadener Landes und der Lüneburger Heide.
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