Überbrückungshilfe: OVG NRW schockt - müssen fast alle Überbrückungshilfe IV zurückzahlen?

Überbrückungshilfe: OVG NRW schockt - müssen fast alle Überbrückungshilfe IV zurückzahlen?

20 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten

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www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 





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https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen





Kontaktdaten Dennls Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132





In dieser Folge, die am 3.8.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 1.7.2025 (4 A 2468/24). In dieser
Entscheidung führt das OVG Münster aus, dass die Gewährung von
Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022 gegen EU-Beihilferecht
verstoßen haben kann. Das kann zu Tausenden neuen Rückforderungen
im Schlussabrechnungsverfahren führen. Insbeosndere könnten viele
Tausende gewährte Überbrückungshilfen IV gefährdet sein.





Dennis Hillemann ordnet die Entscheidung ein. Er erklärt und
bewertet die Entscheidung. Er erklärt ferner





- wann die Entscheidung eine Rolle spielt,


- wie die weitere Entwicklung sein kann,


- welche Argumente gegen die Entscheidung sprechen.

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