Überbrückungshilfe: OVG NRW schockt - müssen fast alle Überbrückungshilfe IV zurückzahlen?
20 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 3.8.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 1.7.2025 (4 A 2468/24). In dieser
Entscheidung führt das OVG Münster aus, dass die Gewährung von
Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022 gegen EU-Beihilferecht
verstoßen haben kann. Das kann zu Tausenden neuen Rückforderungen
im Schlussabrechnungsverfahren führen. Insbeosndere könnten viele
Tausende gewährte Überbrückungshilfen IV gefährdet sein.
Dennis Hillemann ordnet die Entscheidung ein. Er erklärt und
bewertet die Entscheidung. Er erklärt ferner
- wann die Entscheidung eine Rolle spielt,
- wie die weitere Entwicklung sein kann,
- welche Argumente gegen die Entscheidung sprechen.
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