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In der 49. Folge unseres Vergaberechts-Podcasts besprechen Clara
Schenk und Felix Schütte das aktuelle Fastned-Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

 

Dazu stellen sie zunächst den, der Entscheidung
zugrundeliegenden, Sachverhalt dar und geben einen kurzen
Überblick über Inhouse-Vergaben sowie die Besonderheiten von
Konzessionen (00:57).

 

Anschließend gehen sie darauf ein, dass eine Konzession auch dann
ohne erneutes Vergabeverfahren geändert werden darf, wenn sie
ursprünglich nicht ausgeschrieben wurde und die Voraussetzung der
Ausnahme vom Vergaberecht später weggefallen ist (03:35).

 

Sodann erörtern sie, dass der EuGH nach Ablauf der
Nachprüfungsfristen der Rechtssicherheit Vorrang vor dem Recht
eines Unternehmens auf effektiven Rechtsschutz einräumt (04:52).

 

Des Weiteren gehen sie kurz auf die Voraussetzungen für eine
Vertragsänderung ohne erneutes Vergabeverfahren ein (05:37).

 

Abschließend thematisieren Clara Schenk und Felix Schütte die
Bedeutung des Urteils für die Vergabepraxis (06:56).

Hier geht es zu dem Blogbeitrag zu dieser Folge sowie zu den
Anwaltsprofilen von Clara Schenk und Felix Schütte. Mehr zu
unserer Kanzlei erfahren Sie auf unserer Webseite, wo Sie auch
die übrigen Folgen des Podcasts und weitere vergaberechtliche
Fachbeiträge finden.

 

Bei Fragen oder Anmerkungen zum Podcast freuen wir uns über Ihre
E-Mail an schonvergeben@heuking.de.

 

Wir freuen uns über Ihr Feedback und setzen dieses gern um!

 

Ton & Schnitt: Lorenzo Westermann,
http://www.lorenzo-westermann.de/
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„Folge 49: Änderungen von Konzessionen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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