41 – Wie das gemeinwohlorientierte Straßengesetz Berlin verändert – und wer profitiert
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vor 4 Monaten
Am 25.06.2025 kippte das Berliner Verfassungsgericht alle
Einwände gegen den Volksentscheid für ein gemeinwohlorientiertes
Straßengesetz. In dieser Folge blicken wir zurück auf den
wegweisenden Gerichtserfolg und erklären systematisch, warum
dieser Gesetzentwurf ein Game-Changer für Berlins Mobilität ist –
und welche Gruppen konkret profitieren:
1. Der Kern-Mechanismus:
Das Gesetz beschränkt den "Gemeingebrauch" von Straßen
(analog zu Sondernutzungserlaubnissen).
Beispiel: Wer heute als Gastronom auf dem Gehweg einen
Café-Tisch aufstellt, braucht eine Genehmigung – künftig gilt
Ähnliches für privaten Kfz-Verkehr.
Vorteil: Direkte Wirksamkeit ohne Umweg über die Verwaltung.
2. Die großen Gewinner:
- Alle Berliner:innen:
Weniger Stau, Lärm und Abgase.
Mehr Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrende.
- ÖPNV-Nutzer:innen:
Busse kommen pünktlicher an (keine Staus mehr!).
Mehr Platz für neue Linien und Trams.
- Gewerbe & Dienstleister:
Handwerker/Lieferdienste: Effizientere Routinen durch freie
Rettungsgassen und Lieferzonen.
Gastronomie: Mehr Fläche für Außengastronomie (statt
Parkplätze).
Einzelhandel: Belebtere Fußgängerzonen = höhere
Kaufbereitschaft.
- Stadtklima & Gesundheit:
- Gerichtlich bestätigt: "Kein milderes
Mittel" erreicht vergleichbare CO₂-Reduktion (Zitat Urteil: „Ein
milderes staatliches Mittel, mit dem eine Reduzierung des
Kraftfahrzeugaufkommens in vergleichbarem Umfang – aber weniger
belastend – erreicht werden könnte, ist nicht ersichtlich.“).
3. Besondere Stärken des Entwurfs:
Rechtssicher: Vom Verfassungsgericht geprüft und für
"wasserfest" erklärt.
Pragmatisch: 4 Jahre Übergangsfrist für den ÖPNV-Ausbau.
Sozial gerecht: Ausnahmen für Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen, Handwerker oder systemrelevante
Berufe.
4. Warum es keine Bevormundung ist:
Das Gericht stellte klar: **Es gibt kein Grundrecht auf
uneingeschränkte Autonutzung öffentlicher Straßen**.
Vergleich: "Der Nutzer hat sich mit dem zufriedenzugeben, was
geboten wird" (Bundesverwaltungsgericht).
Fazit: Das Gesetz ist kein Angriff auf Autofahrende, sondern eine
Einladung, Berlins Straßen neu zu denken – für mehr Sicherheit,
Klimaschutz und Lebensqualität.
Und das Allerbeste: Nur noch einmal unterschreiben und einmal das
richtige Kreuzchen setzen – es liegt jetzt in unserer aller Hand!
Neugierig geworden? Dann bitte hier einsteigen!
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wir senden immer am zweiten Dienstag im Monat um 18 Uhr live aus
der Raumfahrtagentur in Berlin Wedding.
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Wir freuen uns jetzt besonders über neue motivierte Menschen, die
beim Unterschriftensammeln unterstützen möchten!
Website Volksentscheid Berlin
autofrei
Bluesky
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Weiterführende Links:
Urteil vom 25.06.25, Verfassungsgerichtshof
des Landes Berlin: Antrag auf Einleitung des
Volksbegehrens "Berlin autofrei" ist zulässig
Youtube: M10-Meditation – tiefenentspannt auf
Achse
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