Folge 18: Artikel 7 Grundgesetz – Warum Religionsunterricht Verfassungsrang hat
vor 2 Jahren
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vor 2 Jahren
Dass der Artikel 7 des Grundgesetzes eine ganz besondere Rolle
für den schulischen Religionsunterricht spielt, konnte in der
letzten Folge bereits dargestellt werden. Doch was bedeutet es,
dass Religionsunterricht als einziges Unterrichtsfach so explizit
im Grundgesetz aufgeführt ist und was ist eigentlich
"bekenntnisfrei"? In einer kleinen Jura-Folge widmen sich Prof.
Dr. Athina Lexutt und Luis Möller eben diesem Artikel und stellen
die Folgen heraus, die dieser für den Religionsunterricht an
Schulen mit sich bringt.
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