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Auto Hell Dunkel
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In dieser Folge der AT.reloaded-Reihe
Strafrecht Begriffe A bis Z analysieren
Professorin Ingeborg Zerbes und ihr Team den
Tatbildirrtum anhand eines Falles rund um Fanny,
die versehentlich fremde Bücher aus einem Lerncafé mitnimmt. Wann
fehlt der Vorsatz auf ein Tatbestandsmerkmal wie „Fremdheit“? Was
bedeutet ein Tatbildirrtum im Sinne des § 5 StGB – und warum
bleibt Fanny trotz objektiv erfülltem Diebstahlstatbestand
straffrei? Die Folge zeigt, wie wichtig die Trennung von
objektivem und subjektivem Tatbestand ist, und wann § 134 Abs 2
StGB zur Anwendung kommen kann. 
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„T wie Tatbildirrtum“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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