W wie Wahndelikt
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Beschreibung
vor 6 Monaten
In dieser Folge von AT.reloaded-Reihe
Strafrecht Begriffe A bis Z analysieren
Professorin Ingeborg Zerbes und ihr Team, was ein strafloses
Wahndelikt ist – und wie es sich vom strafbaren
Versuch unterscheidet.
Der Fall: Alina gibt bei der Zeugenvernehmung vor Gericht bewusst
eine falsche Adresse an und glaubt, sich damit strafbar zu
machen. Doch § 288 StGB greift hier nicht – denn es handelt sich
nicht um eine förmliche Aussage zur Sache.
Anhand dieses und weiterer anschaulicher Beispiele zeigt die
Folge, warum ein bloßer Rechtsirrtum nicht zum Versuch führt,
sondern ein Wahndelikt begründet – und wie man beide sauber
abgrenzt.
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