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Beschreibung
vor 1 Jahr
Den Haufe-Artikel finden Sie hier:
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/ueberbrueckungshilfe-iii-und-umsatzeinbruch_170_653824.html
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 11.6.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann, ob ein coronabedingter Umsatzeinbruch auch dann bei
der Überbrückungshilfe III vorliegen kann, wenn das Unternehmen
im Jahr 2021 einen gleichen oder höheren Umsatz als im Jahr 2019
erzielte. Diese Thematik betrifft derzeit viele Unternehmen in
der Schlussabrechnung, insbesondere Landwirte in Niedersachsen.
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