(013) Mythos Personalkostenquote – ein Wegweiser
24 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Die Personalkostenquote ist die Diva unter den BWL-Kennziffern:
zieht alle Augen auf sich, entzieht sich allgemeingültigen
Orientierungswerten und ist gleichzeitig von breit ausstrahlender
Relevanz. Denn Personalkosten erzeugen in der Mehrbehandlerpraxis
den mit Abstand größten Fixkostenblock. Insofern ist ein Faktor für
gesundes Praxiswachstum eine gut durchdachte, belastbare
Personalkostenplanung. In dieser Folge geben Maike Klapdor und
Controlling-Experte Thomas Brinkmöller einen Überblick und konkrete
Hinweise rund um die Personalkostenquote. Sie räumen auf mit
fragwürdigen Benchmarks und erläutern, wie sich die
Personalkostensteuerung mit differenzierter Herangehensweise
handhaben lässt. Dabei sprechen die beiden über die Steuerung mit
teambezogenen Personalkostenquoten (Ärzt*innen/Prophylaxe) und
erläutern Aufbau und Nutzen von Stundenlohnanalysen für das
nicht-zahnärztliche Team. Es erwartet Euch eine Expedition in das
dichte Feld von Zahlen, Kultur und Prinzipien. Jetzt reinhören und
den Blick auf die Thematik Personalkosten schärfen. In der
Podcast-Folge geht es Schlag auf Schlag, deshalb zur Klarstellung
noch drei wichtige Hinweise: - Wenn wir von Personalkostenquote
reden, sind darin immer die Arbeitgeber-Nebenkosten eingerechnet. -
Wenn von Umsatzprovision gesprochen wird, handelt es sich um das
Bruttogehalt. Die Nebenkosten (in Form von üblichem Sozialaufwand
und Umsatzprovisionen für Urlaub und sonstige Abwesenheiten) kommen
dann noch hinzu. Diese können (je nach Relation von Anwesenheit und
Abwesenheit) bei Provisionsgehältern erheblich sein. Deshalb kann
bei einer Umsatzprovision von 25 Prozent die Personalkostenquote
zum Beispiel bei 38 Prozent liegen (kein Einzelfall). - Die
Bezugsgröße von Stundenlohnanalysen im nicht-zahnärztlichen Team
ist das Bruttogehalt incl. aller eventuellen Sonderzahlungen
(Kita-Beiträge, Fahrtkostenzuschuss, Urlaubsgeld etc), also ohne
Arbeitgeber-Nebenkosten. SHOWNOTES: Zu der angesprochenen Folge zum
Thema "Umsatzbeteiligung" des Podcasts "Mund auf!" geht es hier
entlang:
https://open.spotify.com/episode/16G7Zg2KSFA7zSYmuJAA93?si=c17babc03cc745a0
Alles zu unserer fundierten Ausbildung für die operative
Praxisleitung gibt es hier:
https://klapdorkollegen.academy/seminare-lehrgaenge-2/ihk-lehrgang-praxisleitung-zahnaerztliche-mehrbehandlerpraxis/
Wenn Du mehr über uns erfahren möchtest, besuche uns gerne auf
www.klapdorkollegen.academy Über unsere Website hast du auch die
Möglichkeit, Dir direkt ein kostenloses Informationsgespräch zu
buchen: https://klapdorkollegen.academy/informationsgespraech/
zieht alle Augen auf sich, entzieht sich allgemeingültigen
Orientierungswerten und ist gleichzeitig von breit ausstrahlender
Relevanz. Denn Personalkosten erzeugen in der Mehrbehandlerpraxis
den mit Abstand größten Fixkostenblock. Insofern ist ein Faktor für
gesundes Praxiswachstum eine gut durchdachte, belastbare
Personalkostenplanung. In dieser Folge geben Maike Klapdor und
Controlling-Experte Thomas Brinkmöller einen Überblick und konkrete
Hinweise rund um die Personalkostenquote. Sie räumen auf mit
fragwürdigen Benchmarks und erläutern, wie sich die
Personalkostensteuerung mit differenzierter Herangehensweise
handhaben lässt. Dabei sprechen die beiden über die Steuerung mit
teambezogenen Personalkostenquoten (Ärzt*innen/Prophylaxe) und
erläutern Aufbau und Nutzen von Stundenlohnanalysen für das
nicht-zahnärztliche Team. Es erwartet Euch eine Expedition in das
dichte Feld von Zahlen, Kultur und Prinzipien. Jetzt reinhören und
den Blick auf die Thematik Personalkosten schärfen. In der
Podcast-Folge geht es Schlag auf Schlag, deshalb zur Klarstellung
noch drei wichtige Hinweise: - Wenn wir von Personalkostenquote
reden, sind darin immer die Arbeitgeber-Nebenkosten eingerechnet. -
Wenn von Umsatzprovision gesprochen wird, handelt es sich um das
Bruttogehalt. Die Nebenkosten (in Form von üblichem Sozialaufwand
und Umsatzprovisionen für Urlaub und sonstige Abwesenheiten) kommen
dann noch hinzu. Diese können (je nach Relation von Anwesenheit und
Abwesenheit) bei Provisionsgehältern erheblich sein. Deshalb kann
bei einer Umsatzprovision von 25 Prozent die Personalkostenquote
zum Beispiel bei 38 Prozent liegen (kein Einzelfall). - Die
Bezugsgröße von Stundenlohnanalysen im nicht-zahnärztlichen Team
ist das Bruttogehalt incl. aller eventuellen Sonderzahlungen
(Kita-Beiträge, Fahrtkostenzuschuss, Urlaubsgeld etc), also ohne
Arbeitgeber-Nebenkosten. SHOWNOTES: Zu der angesprochenen Folge zum
Thema "Umsatzbeteiligung" des Podcasts "Mund auf!" geht es hier
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