#34 Schwangere versäumt Klagefrist: Ist der Kündigungsschutz dahin?
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Einer Arbeitnehmerin wurde gekündigt. Zwei Wochen nach Zugang der
Kündigung hat sie einen Schwangerschaftstest gemacht. Der war
positiv. Zwei Wochen später wurde die Schwangerschaft dann beim
Arzt bestätigt. Aber die Frist für eine Klage war schon
abgelaufen. Die Frau zieht trotzdem vor Gericht. Kann die Klage
gleichwohl zugelassen werden? Die Antwort hängt davon ab, wann
die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft gesicherte Kenntnis
hatte: schon beim Schwangerschaftstest oder erst nach dem
Arztbesuch. Das Bundesarbeitsgericht hat diese schon seit langem
bestehende Unsicherheit nun mit seiner aktuellen Entscheidung
geklärt.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. April 2025, Az. 2 AZR
156/24 – (hier das Urteil im Volltext)
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mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
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