#36 Krank wegen Tattoo-Entzündung: Pflegehilfskraft will Lohnfortzahlung

#36 Krank wegen Tattoo-Entzündung: Pflegehilfskraft will Lohnfortzahlung

13 Minuten
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Aktuelle Fälle, Urteile und neueste Entwicklungen

Beschreibung

vor 7 Monaten

So manche Pflegekraft lässt sich tätowieren. Doch was passiert,
wenn sich die neue Körperkunst entzündet und die Pflegekraft
dadurch arbeitsunfähig wird? Muss der Lohn dann weitergezahlt
werden? Darüber hat eine Pflegehilfskraft aus dem Raum Flensburg
mit ihrem Arbeitgeber gestritten. Der Fall ging bis in die zweite
Instanz. Anhand dieses Falls möchte ich Ihnen erläutern, worauf
es bei der Lohnfortzahlung ankommt und worauf Sie in der Praxis
achten müssen.


Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Mai
2025, Az. 5 Sa 284 a/24 (hier das Urteil im Volltext)


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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.


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Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas
Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe.
Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn
der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum
Stichwort „Zeugnis“.

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