08.05.1965: Die Verjährungsfrist für NS-Verbrechen endet (nicht)

08.05.1965: Die Verjährungsfrist für NS-Verbrechen endet (nicht)

vor 1 Jahr
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Das Zeitwort erinnert an historische Daten aus allen Bereichen von Kultur und Gesellschaft.

Beschreibung

vor 1 Jahr
Mit dem Datum 8.Mai verbindet man meist die Kapitulation der
Wehrmacht 1945 oder die Rede des Richard v. Weizsäckers 40 Jahre
danach. Aber an einem 8. Mai wären auch fast alle NS-Verbrechen
verjährt.
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