Freitodbegleitung: Eine Ärztin, die beim Sterben hilft
Es gibt Menschen, die selbstbestimmt sterben wollen. Unterstützung
finden sie bei der Ärztin Marion von Helmolt. Warum begleitet sie
Sterbewillige in den Tod?
47 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Die Ärztin Marion von Helmolt begleitet Menschen, die nicht mehr
leben möchten, in den Tod. Möglich ist das seit Februar 2020.
Damals hieß es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das
Recht auf selbstbestimmtes Sterben „in jeder Phase menschlicher
Existenz“ bestehe. „Das Recht, sich selbst zu töten, umfasst auch
die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit
sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“ Von Helmolt ist eine
von denjenigen, die hilft. Seit dem Urteil steigt in Deutschland
die Zahl der Freitodbegleitungen. Und über den assistierten Tod
wird kontrovers diskutiert: Kann eine Ärztin wie Marion von Helmolt
wirklich beurteilen, ob eine Person gehen möchte? Bräuchte es nicht
mehr Ärztinnen und Ärzte, die Sterbehilfe anbieten? Aber was, wenn
die sterbewillige Person gar nicht selbstbestimmt entscheiden kann?
Warum sollte ein Mensch eine unheilbare Diagnose bis zum Letzten
ertragen müssen? Wer weiß, welche Fortschritte die Medizin in ein
paar Jahren errungen hat? Ist irgendwann nicht einfach genug
gelebt? Die Menschen, die von Helmolt in den Tod begleitet, werden
ihr über die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
vermittelt. Von Helmolt ist wichtig zu betonen, dass sie bei dem
Verein nicht angestellt ist. Sie agiert selbstständig – und ist
daher auch diejenige, die sich im Fall einer Klage vor einem
Gericht verantworten müsste. „Ich bin die letzte Instanz, die das
Ganze prüft“, sagt sie. „Wenn die Sorgfaltskriterien nicht erfüllt
sind, wenn ich es nicht für absolut rundum stimmig halte, dann
ist Sterbehilfe nicht zu verantworten.“ In dieser Folge von Was
jetzt? – Spezial ist nicht nur Marion von Helmolt zu hören, sondern
auch ein 79 Jahre alter Mann, der sein Sterben geplant hat. Er
hätte wohl noch ein paar Jahre, mag aber nicht mehr leben. Über
seine Entscheidung erzählt er im Podcast. Recherche &
Skript: Jana Gioia Bauermann Moderation & Skript: Jannis
Carmesin Redaktion: Constanze Kainz Sounddesign: Joscha Grunewald
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leben möchten, in den Tod. Möglich ist das seit Februar 2020.
Damals hieß es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das
Recht auf selbstbestimmtes Sterben „in jeder Phase menschlicher
Existenz“ bestehe. „Das Recht, sich selbst zu töten, umfasst auch
die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit
sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“ Von Helmolt ist eine
von denjenigen, die hilft. Seit dem Urteil steigt in Deutschland
die Zahl der Freitodbegleitungen. Und über den assistierten Tod
wird kontrovers diskutiert: Kann eine Ärztin wie Marion von Helmolt
wirklich beurteilen, ob eine Person gehen möchte? Bräuchte es nicht
mehr Ärztinnen und Ärzte, die Sterbehilfe anbieten? Aber was, wenn
die sterbewillige Person gar nicht selbstbestimmt entscheiden kann?
Warum sollte ein Mensch eine unheilbare Diagnose bis zum Letzten
ertragen müssen? Wer weiß, welche Fortschritte die Medizin in ein
paar Jahren errungen hat? Ist irgendwann nicht einfach genug
gelebt? Die Menschen, die von Helmolt in den Tod begleitet, werden
ihr über die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
vermittelt. Von Helmolt ist wichtig zu betonen, dass sie bei dem
Verein nicht angestellt ist. Sie agiert selbstständig – und ist
daher auch diejenige, die sich im Fall einer Klage vor einem
Gericht verantworten müsste. „Ich bin die letzte Instanz, die das
Ganze prüft“, sagt sie. „Wenn die Sorgfaltskriterien nicht erfüllt
sind, wenn ich es nicht für absolut rundum stimmig halte, dann
ist Sterbehilfe nicht zu verantworten.“ In dieser Folge von Was
jetzt? – Spezial ist nicht nur Marion von Helmolt zu hören, sondern
auch ein 79 Jahre alter Mann, der sein Sterben geplant hat. Er
hätte wohl noch ein paar Jahre, mag aber nicht mehr leben. Über
seine Entscheidung erzählt er im Podcast. Recherche &
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