Tipp: Leasing-Rückgabe richtig gestalten
vor 1 Jahr
Bei der Leasing-Rückgabe und dem Vertragsende gibt es oft Ärger.
Worauf man achten muss und wie man viel Geld sparen kann, darüber
sprechen wir mit Verkehrs- und Autorechtler Peter Rindsfus. Hören
Sie selbst.
Podcast
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Was Sie erwartet
Am Anfang schon ans Ende denken: Woran man schon vor
Vertragsabschluss denken muss.
Eigene Besonderheiten einkalkulieren und mit dem Leasinggeber
besprechen.
Verhandlungschancen.
Die häufigsten Streitigkeiten.
Weitere Informationen–> Peter Rindsfus bei
LinkedIn
–> Weitere Informationen: zur Website
Im Interview: Peter Rindsfus Das Thema Die
Leasing-Rückgabe richtig gestalten
Am Ende gibt es oft eine böse Überraschung – das muss nicht sein.
Deswegen sollte man schon vor Vertragsabschluss an das Ende des
Leasingvertrags denken. Peter Rindsfus ist ein auf
Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und hat sich unter dem
Namen „der Autorechtler“ klar positioniert. Er rät seinen
Mandanten unbedingt vor Unterzeichnung eines Leasingvertrags
einiges zu bedenken, bevor es am Vertragsende das böse erwachen
gibt. Denn: Am Ende der Leasinglaufzeit kommt es häufig zu
rechtlichen Auseinandersetzungen – etwa wegen angeblicher Schäden
am Fahrzeug oder unerwartet hoher Nachzahlungen.
Wichtig ist daher, die vertraglich festgelegten
Rückgabebedingungen, den Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe sowie
Regelungen zu Mehrkilometern oder sogenannten „normalen
Gebrauchsspuren“ genau zu prüfen. Auch sollte man klären, ob ein
Rückkauf oder eine Anschlussfinanzierung möglich ist.
Wer hier frühzeitig Klarheit schafft, kann spätere Streitigkeiten
vermeiden und finanziell besser planen. „So können vierstellige
Summen pro Fahrzeug eingespart werden.
Am Anfang schon ans Ende denken: Woran man schon vor
Vertragsabschluss denken muss.
Eigene Besonderheiten einkalkulieren und mit dem Leasinggeber
besprechen.
Verhandlungschancen.
Die häufigsten Streitigkeiten.
Weitere Informationen–> Peter Rindsfus bei
–> Weitere Informationen: zur Website
Im Interview: Peter Rindsfus Das Thema Die
Leasing-Rückgabe richtig gestalten
Am Ende gibt es oft eine böse Überraschung – das muss nicht sein.
Deswegen sollte man schon vor Vertragsabschluss an das Ende des
Leasingvertrags denken. Peter Rindsfus ist ein auf
Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und hat sich unter dem
Namen „der Autorechtler“ klar positioniert. Er rät seinen
Mandanten unbedingt vor Unterzeichnung eines Leasingvertrags
einiges zu bedenken, bevor es am Vertragsende das böse erwachen
gibt. Denn: Am Ende der Leasinglaufzeit kommt es häufig zu
rechtlichen Auseinandersetzungen – etwa wegen angeblicher Schäden
am Fahrzeug oder unerwartet hoher Nachzahlungen.
Wichtig ist daher, die vertraglich festgelegten
Rückgabebedingungen, den Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe sowie
Regelungen zu Mehrkilometern oder sogenannten „normalen
Gebrauchsspuren“ genau zu prüfen. Auch sollte man klären, ob ein
Rückkauf oder eine Anschlussfinanzierung möglich ist.
Wer hier frühzeitig Klarheit schafft, kann spätere Streitigkeiten
vermeiden und finanziell besser planen. „So können vierstellige
Summen pro Fahrzeug eingespart werden.
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