Besondere Anforderungen und Haftungsrisiken für Aufsichtsräte im Krisenfall

Besondere Anforderungen und Haftungsrisiken für Aufsichtsräte im Krisenfall

mit Thomas Dömmecke
17 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
Gerade in der Krise eines Unternehmens gibt es für Aufsichtsräte
zahlreiche Haftungsrisiken, wenn sie ihren Überwachungspflichten
nicht oder nur unzureichend nachkommen. Insolvenzverwalter nehmen
Aufsichtsräte häufig in Anspruch, um Geld für die Gläubiger zu
sichern. Der Fall Wirecard hat dies einmal mehr bestätigt, auch
wenn vor dem Landgericht München nur die Klage des
Insolvenzverwalters gegen drei ehemalige Vorstände erfolgreich war.
Der ebenfalls beklagte ehemalige stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende wurde hingegen nicht verurteilt.
Angesichts steigender Insolvenzahlen und einer aktuellen
Entscheidung des Bundesgerichtshofs sollten Aufsichtsräte jedoch
genau wissen, auf welche Punkte sie achten sollten und wie sie sich
schützen können. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Thomas
Dömmecke. +++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer
Zeitschrift Der Aufsichtsrat.

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