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Beschreibung
vor 9 Monaten
In der letzten Folge der Litigation-Staffel von HÄRTING|fm stellt
Robert Golz, LL.M., Partner bei Härting Rechtsanwälte und
Fachanwalt für Urheber und Medienrecht, drei Fälle zum Presserecht
vor. In diesem Rahmen werden folgende Fragen besprochen: - Was sind
die Besonderheiten in einstweiligen Verfügungsverfahren? -
Inwieweit ist das Presse- und Äußerungsrecht anders als andere
Prozesse? - Müssen im Nachgang der Publikation zur Kenntnis
gebrachten Umstände berücksichtigt werden? - Ist der
kritische/herabsetzende Kommentar eines Arztes auf den Social-Media
Beitrag eines anderen Arztes eine Meinung oder eine Tatsache? -
Wann besteht eine zulässige Berichterstattung und wann überwiegen
die kommerziellen Zwecke?
Robert Golz, LL.M., Partner bei Härting Rechtsanwälte und
Fachanwalt für Urheber und Medienrecht, drei Fälle zum Presserecht
vor. In diesem Rahmen werden folgende Fragen besprochen: - Was sind
die Besonderheiten in einstweiligen Verfügungsverfahren? -
Inwieweit ist das Presse- und Äußerungsrecht anders als andere
Prozesse? - Müssen im Nachgang der Publikation zur Kenntnis
gebrachten Umstände berücksichtigt werden? - Ist der
kritische/herabsetzende Kommentar eines Arztes auf den Social-Media
Beitrag eines anderen Arztes eine Meinung oder eine Tatsache? -
Wann besteht eine zulässige Berichterstattung und wann überwiegen
die kommerziellen Zwecke?
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