Laufzeit verlängern oder neu ausschreiben?
8 Minuten
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Beschreibung
vor 9 Monaten
In der IT sind bei Beschaffungen verlängerte Laufzeiten an der
Tagesordnung. Auch freihändige Folgeaufträge sind keine
Seltenheit. Wann sollte man sich an eine Neuausschreibung
wagen?
Mehr Informationen zum Thema Neuausschreibungen finden Sie in
unserem Praxisleitfaden «Gemeinsam beschaffen – gemeinsam
digitalisieren» (BFH, 2023)
Alle Beiträge zum Lesen finden Sie auf
www.bfh.ch/beschaffungsblog
Haben Sie Rückmeldungen zu diesem Beitrag oder Themenvorschläge
für künftige Beiträge? Gibt es Fragen, die Sie in der Praxis
immer wieder umtreiben, und denen sich unsere Expert*innen widmen
sollten? Schreiben Sie uns eine Email an beschaffungsblog@bfh.ch.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Hinweis zu diesem Beitrag
Dass Folgeaufträge das Volumen des Erstauftrags nicht
überschreiten dürfen, steht nicht im Gesetz selbst, jedoch sieht
es die Botschaft des Bundesrats für das BöB und analog auch für
das IVöB so vor (Botschaft BöB, 1928).
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