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Beschreibung
vor 9 Monaten
In der dritten Folge der Litigation-Staffel von HÄRTING|fm stellt
Lasse Konrad, Partner bei Härting Rechtsanwälte, drei
Streitigkeiten vor, die im Anschluss von Cyber-Angriffen entstanden
sind. Zunächst wird thematisiert, was Cyber-Verfahren von anderen
IT-Streitigkeiten unterscheidet. Vertieft werden anhand der
Beispiele die folgenden Fragen: - Welche Schäden sind überhaupt
erstattungsfähig? - Wie muss ein Schaden nachgewiesen sein? - Wie
kann ein Schaden berechnet werden? - Welche Bedeutung haben die
laufenden Beziehungen zum Dienstleister? - Welche Rolle spielen
LKA, ZAC und Staatsanwaltschaft? - Wie gestalten sich
Massenverfahren nach Cyberattacken? - Wie können solche Verfahren
abgewehrt werden?
Lasse Konrad, Partner bei Härting Rechtsanwälte, drei
Streitigkeiten vor, die im Anschluss von Cyber-Angriffen entstanden
sind. Zunächst wird thematisiert, was Cyber-Verfahren von anderen
IT-Streitigkeiten unterscheidet. Vertieft werden anhand der
Beispiele die folgenden Fragen: - Welche Schäden sind überhaupt
erstattungsfähig? - Wie muss ein Schaden nachgewiesen sein? - Wie
kann ein Schaden berechnet werden? - Welche Bedeutung haben die
laufenden Beziehungen zum Dienstleister? - Welche Rolle spielen
LKA, ZAC und Staatsanwaltschaft? - Wie gestalten sich
Massenverfahren nach Cyberattacken? - Wie können solche Verfahren
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