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Beschreibung
vor 1 Jahr
Unser WTS-Kollege RA/StB/FAfStR Christoph Graessner, WTS-Director
in Köln, spricht in der neuen Folge mit seinem Gast Veit Nienhaus
von der Finanzverwaltung NRW (Finanzamt Herne für Groß- und
Konzernbetriebsprüfung; jedoch nicht in dienstlicher Eigenschaft).
Die beiden sprechen über das BFH-Urteil vom 31.07.24 mit dem
Aktenzeichen II R 28/21. Sie gehen zunächst auf die
entscheidungserhebliche Rechtfrage des Sachverhalts ein und
diskutieren dann ausführlich das Urteil und dessen Konsequenzen für
die Praxis. Dabei erläutern sie, dass der BFH für Zwecke des § 1
Abs. 2a GrEStG die Eigenschaft als Neugesellschafter innerhalb
einer Beteiligungskette auf Ebene der zwischengeschalteten
Kapitalgesellschaft jeweils unmittelbar prüft. Die Qualifikation
auf einer anderen Ebene ist unbeachtlich.
in Köln, spricht in der neuen Folge mit seinem Gast Veit Nienhaus
von der Finanzverwaltung NRW (Finanzamt Herne für Groß- und
Konzernbetriebsprüfung; jedoch nicht in dienstlicher Eigenschaft).
Die beiden sprechen über das BFH-Urteil vom 31.07.24 mit dem
Aktenzeichen II R 28/21. Sie gehen zunächst auf die
entscheidungserhebliche Rechtfrage des Sachverhalts ein und
diskutieren dann ausführlich das Urteil und dessen Konsequenzen für
die Praxis. Dabei erläutern sie, dass der BFH für Zwecke des § 1
Abs. 2a GrEStG die Eigenschaft als Neugesellschafter innerhalb
einer Beteiligungskette auf Ebene der zwischengeschalteten
Kapitalgesellschaft jeweils unmittelbar prüft. Die Qualifikation
auf einer anderen Ebene ist unbeachtlich.
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