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Max Mustermann, ein 25-jähriger Jura-Student aus
Köln, hatte schon immer einen Hang zum Besonderen – und
eine ausgeprägte Vorliebe für clevere Argumentationen. Als er im
dritten Semester zum ersten Mal von einem BGH-Urteil hörte, das
Männer für diskriminiert hielt, wenn sie aufgrund ihres
Geschlechts von bestimmten Jobangeboten ausgeschlossen wurden,
begann in seinem Kopf eine Geschäftsidee zu reifen.Max
recherchierte tief. Er fand heraus, dass Stellenangebote, die
sich ausschließlich an Frauen richten, rechtlich problematisch
sind, sofern keine triftigen Gründe dafür vorliegen. Das AGG, das
Diskriminierung unter anderem aufgrund des Geschlechts verbietet,
war Max' perfekte Spielwiese.

Die Geschäftsidee

Max beschloss, sich systematisch auf Stellenangebote zu
bewerben, die ausdrücklich nur Frauen suchten. „Erzieherin
gesucht“, „Assistentin der Geschäftsleitung“ oder gar „Model für
Damenmode“ – kein Job war vor seinem juristischen Blick sicher.
Mit seiner Standardbewerbung, die nüchtern und professionell war,
meldete er sich überall. Natürlich bekam er fast immer Absagen.
Die Arbeitgeber begründeten dies mit einem vermeintlichen
„fehlenden kulturellen Fit“ oder der „fehlenden
Eignung“.

Max wusste, dass diese Absagen Gold wert waren.

Die Klagen

Sobald eine Absage kam, setzte er eine präzise formulierte
Klageschrift auf, in der er argumentierte, dass er aufgrund
seines Geschlechts diskriminiert wurde. Dabei bezog er sich auf
das AGG und das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH), das festlegte, dass auch Männer von Gleichberechtigung
profitieren können. Sein Ziel war nie, die Jobs wirklich
anzutreten, sondern Entschädigungszahlungen nach § 15 Abs. 2 AGG
einzufordern. Die meisten Unternehmen zahlten. Für sie war es
günstiger, Max 2.000 bis 3.000 Euro zu überweisen, als sich auf
einen Rechtsstreit einzulassen, der Zeit und Anwaltskosten
verschlingen würde. Max baute sich so ein beeindruckendes
Zusatzeinkommen auf.

Der Höhepunkt

Max’ größter Triumph war seine Bewerbung als „Hostess“ für eine
renommierte Automesse. Der Veranstalter hatte betont, dass
ausschließlich Frauen infrage kämen. Max argumentierte, dass er
bereit sei, sich in ein Kleid zu werfen und High Heels zu tragen,
wenn dies der Jobbeschreibung entspreche. Als auch hier die
Absage kam, klagte er und erhielt 5.000 Euro Schadenersatz. Die
Medien wurden auf ihn aufmerksam. „David gegen Goliath“, titelte
eine Lokalzeitung, während andere ihn als „AGG-Abenteurer“
feierten. Max nahm es mit Humor: „Ich bin nur ein einfacher Mann,
der Gerechtigkeit will – und Miete zahlen muss.“

Die Wendung

Doch wie jede clevere Idee stieß auch Max’ Modell an Grenzen.
Eine große Firma entschied, sich gegen ihn zu wehren. Sie
argumentierte, dass Max gar keine ernsthaften Absichten hatte,
die Stellen wirklich anzunehmen, und nannte seine Praxis
„rechtsmissbräuchlich“. Der Fall ging vor Gericht, und obwohl Max
sich souverän verteidigte, wurde ihm vorgeworfen, das AGG in
einer Weise auszunutzen, die nicht mit seinem ursprünglichen
Zweck vereinbar sei.

Das Ende eines Modells

Max entschied sich nach dem Urteil, das sein Vorgehen
einschränkte, neue Wege zu gehen. Doch er konnte nicht
widerstehen, seinen Humor beizubehalten. „Vielleicht schreibe ich
ein Buch darüber. Titel: Wie ich mit Diskriminierung reich wurde.
Oder ich bewerbe mich als Jurist in einer Gleichstellungsbehörde
– die dürfen mich ja nicht ablehnen!“

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„AGG Missbrauch“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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