AMK! Aufmerksamkeitsmissbrauchklausel

AMK! Aufmerksamkeitsmissbrauchklausel

18 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Drei Männer sitzen in einem kleinen Studio, das
sie sich nach viel zu vielen Stunden YouTube-Tutorials selbst
zusammengebastelt haben. Sie sind die beiden Moderatoren eines
Podcasts und ihr Gast, der sich "Drei Dumme, keine Ahnung" nennt.
Ihr Konzept? Sie machen Witze über alles und jeden – ohne Filter,
ohne Rücksicht und vor allem ohne Niveau. Doch in letzter Zeit
haben sie eine bestimmte Richtung eingeschlagen: Witze über
Menschen mit Behinderung. Was als "Grenzen austesten" begann,
entwickelte sich zu einem veritablen Klickmagneten. Ihr Humor ist
etwa so fein wie ein Vorschlaghammer, aber die Downloadzahlen
explodieren.


"Hey, wir haben die Aufmerksamkeit! Witz Nummer 478 über
Blindenwitze und Rollstühle hat die meisten Likes!" ruft einer
der drei stolz, als wäre er gerade zum Nobelpreisträger ernannt
worden.


Doch dann kommt es: eine Flut von Empörungskommentaren, Tweets
und Artikel über ihren Podcast. Empörung. Stille. Und dann...
noch mehr Aufmerksamkeit. Die drei lachen, es scheint wie ein
seltsamer Kreislauf der Empörung zu funktionieren: Je mehr
Menschen sie kritisieren, desto bekannter werden sie. Und in
ihrem Köpfchen formt sich eine scheinbar geniale Erkenntnis:
"Kritik = Promo."


Eines Tages jedoch bekommen sie Post vom Anwalt eines großen
Behindertenverbands. Darin steht: „Wir überlegen ernsthaft, ob
wir euch wegen *Aufmerksamkeitsmissbrauchs* verklagen.“ Die drei
schauen sich verwirrt an. "Was zum Henker ist
Aufmerksamkeitsmissbrauch?" fragt der eine, der Intelligenzbolzen
der Runde.


Tja, und hier beginnt die Frage, die ihnen nun die
Podcast-Abonnenten und die wütenden Social-Media-User stellen:
Kann man *Aufmerksamkeitsmissbrauch* gesetzlich unter Strafe
stellen?


"Aufmerksamkeitsmissbrauch", erklärt der Anwalt später, sei das
bewusste Ausnutzen von Empörung und gesellschaftlichen Tabus, um
Aufmerksamkeit zu generieren. „Ihr seid wie diese Leute, die in
einem überfüllten Kino 'Feuer!' rufen, nur um zu sehen, wie alle
panisch rausstürmen. Und dann ruft ihr: 'War nur ein Witz, aber
guckt mal, wie viele sich umgedreht haben!'“.


Die drei schütteln den Kopf. „Aber das ist doch alles nur Humor,
oder? Man muss doch über alles lachen dürfen!“


„Ja“, sagt der Anwalt trocken, „aber wenn man ständig auf den
Knopf der Empörung drückt, nur um Aufmerksamkeit zu erregen, und
dabei Menschen mit Behinderung oder andere Minderheiten
instrumentalisiert, dann ist das kein Witz mehr. Das ist
strategischer Aufmerksamkeitsmissbrauch.“


Der eine kratzt sich am Kopf und murmelt: „Wenn die uns
verklagen, werden wir dann noch berühmter?“


Am Ende sitzen sie da, starren in ihre Mikrofone und fragen sich:
**Kann man Aufmerksamkeitsmissbrauch gesetzlich bestrafen?** Und
während sie in ihrem nächsten Podcast wild über das Thema
spekulieren, schrauben sie bereits die nächste Provokation
zusammen. Die Downloads steigen weiter, und irgendwo da draußen,
in einem Rechtsanwaltsbüro, wird fieberhaft an einem neuen
Gesetzesentwurf gearbeitet.





Das letzte Wort hat natürlich der Produzent des Podcasts: „Leute,
egal wie's läuft – wir gehen viral!

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