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#138 Salzburger Festspiele vs. Kritiker: Der Fall Brüggemann

#138 Salzburger Festspiele vs. Kritiker: Der Fall Brüggemann

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Die Stellungnahme der Pressestelle der Salzburger
Festspiele zum Fall Brüggemann: 

"Es ist zutreffend, dass der Salzburger Festspielfonds und
Markus Hinterhäuser am 27.12.2024 beim Landgericht Hamburg einen
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht
haben, nachdem Herr Axel Brüggemann außergerichtlich lediglich
bezüglich dreier rechtsverletzender Äußerungen eine
Unterlassungserklärung durch seinen Bevollmächtigten abgeben
ließ, das Bestehen einer Unterlassungsverpflichtung aber in Bezug
auf sieben weitere Äußerungen, bezüglich derer nach unserer
Auffassung Unterlassungsansprüche bestehen, weiterhin
verneint.

Streitgegenständlich sind verschiedene, unserer Bewertung nach
persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen des Herrn Brüggemann
zum Nachteil des Salzburger Festspielfonds bzw. des Herrn
Hinterhäuser.

 Den Streitwert wird das Landgericht nach Maßgabe des § 3
ZPO festsetzen. Wir gehen auf der Basis anderweitiger Urteile von
einem Streitwert von EUR 10.000,- pro streitgegenständlicher
Äußerung aus.

 Während des laufenden Verfahrens vor dem LG Hamburg
können und werden die Salzburger Festspiele und Herr Hinterhäuser
keine weiteren Erklärungen in dieser Causa abgeben. Insoweit wird
um Verständnis gebeten."

Die Stellungnahme des Büros von Salzburgs Landeshauptmann
Wilfried Hauslauer, Mitglied des
Festspiel-Kuratoriums: 

"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass
Herr Landeshauptmann Dr. Haslauer zu dieser Angelegenheit keine
Stellungnahme abgeben wird und darf auf die Beantwortung der
Pressestelle der Salzburger Festspiele verweisen."

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Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
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