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Beschreibung
vor 2 Jahren
In der dritten Folge von „TaxOnAir Talk Köln“ sprechen StB Ricardo
Fischnaler, WTS-Partner, und RA/StB/FAfStR Hans-Christoph
Graessner, WTS-Director, beide vom Standort Köln, über die
gleichlautenden Ländererlasse vom 25.05.2023, die sich mit der
Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel gemäß § 6a
GrEStG befassen. Hintergrund der Überarbeitung der Ländererlasse
waren einige Änderungen durch die Grunderwerbsteuerreform im Jahre
2022 sowie ein BFH-Urteil vom 28.09.2022, in dem es um die
Auslegung des Merkmals des herrschenden Unternehmens geht. Zu
diesen Punkten nimmt die Finanzverwaltung nun ausdrücklich
Stellung. Zunächst sprechen die beiden Kollegen zu den allgemeinen
Kriterien der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel, um dann auf
die Folgen der Änderungen in den neuen Ländererlassen für die
Praxis einzugehen.
Fischnaler, WTS-Partner, und RA/StB/FAfStR Hans-Christoph
Graessner, WTS-Director, beide vom Standort Köln, über die
gleichlautenden Ländererlasse vom 25.05.2023, die sich mit der
Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel gemäß § 6a
GrEStG befassen. Hintergrund der Überarbeitung der Ländererlasse
waren einige Änderungen durch die Grunderwerbsteuerreform im Jahre
2022 sowie ein BFH-Urteil vom 28.09.2022, in dem es um die
Auslegung des Merkmals des herrschenden Unternehmens geht. Zu
diesen Punkten nimmt die Finanzverwaltung nun ausdrücklich
Stellung. Zunächst sprechen die beiden Kollegen zu den allgemeinen
Kriterien der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel, um dann auf
die Folgen der Änderungen in den neuen Ländererlassen für die
Praxis einzugehen.
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