Kranken- und Pflegeversicherung wird teurer
Interview mit der Verbraucherzentrale Hamburg
10 Minuten
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Beschreibung
vor 11 Monaten
Ergänzend zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent für die
gesetzlichen Krankenkassen erheben die Kassen einen individuellen
Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern, um ihren Finanzbedarf zu
decken. Ob und in welchem Umfang erhöht wird, entscheidet jede
Krankenkasse selbst. Durch die Erhöhung haben Versicherte ein
Sonderkündigungsrecht. Dies gilt bis zum Ende des Monats, ab dem
der neue Zusatzbeitrag gezahlt werden muss. Wir haben mit Dr.
Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz
gesprochen.
gesetzlichen Krankenkassen erheben die Kassen einen individuellen
Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern, um ihren Finanzbedarf zu
decken. Ob und in welchem Umfang erhöht wird, entscheidet jede
Krankenkasse selbst. Durch die Erhöhung haben Versicherte ein
Sonderkündigungsrecht. Dies gilt bis zum Ende des Monats, ab dem
der neue Zusatzbeitrag gezahlt werden muss. Wir haben mit Dr.
Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz
gesprochen.
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