#123: Investieren mit GmbH: Steuern bei Aktien, Krypto und Gold
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vor 11 Monaten
Die Steuerbelastung für Kapitalanlagen in einer GmbH unterscheidet
sich grundlegend von der privaten Vermögensanlage. Die
Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer
(15%), Solidaritätszuschlag (0,825%) und Gewerbesteuer (je nach
Standort) zusammen. In München beträgt der Gesamtsteuersatz
beispielsweise 33,3%, da hier ein Gewerbesteuerhebesatz von 490%
gilt. Bei Zinseinkünften aus Anleihen oder Festgeld zahlt die GmbH
somit etwa 33% Steuern, während Privatpersonen der Abgeltungsteuer
von 26,375% (inkl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. Für
Goldanlagen gilt: In der GmbH werden Gewinne mit circa 33%
besteuert. Privatpersonen müssen hingegen bei Verkauf innerhalb
eines Jahres ihren persönlichen Steuersatz bis 47,5% zahlen. Nach
einem Jahr ist der private Verkauf steuerfrei. Die Anschaffung von
Anlagegold durch eine GmbH ist grundsätzlich zulässig, da die GmbH
keine Privatsphäre besitzt. Wichtig ist die Vermeidung verdeckter
Gewinnausschüttungen, etwa bei Goldschmuck mit möglicher privater
Nutzung. Anlagegold ist umsatzsteuerbefreit, während andere
Edelmetalle wie Silber der 19% Umsatzsteuer unterliegen. Bei
Bitcoin und Kryptowährungen gelten ähnliche Grundsätze: Die GmbH
versteuert Gewinne mit circa 33%. Privatpersonen zahlen bei Verkauf
innerhalb eines Jahres bis zu 47,5%, danach ist der Gewinn
steuerfrei. Für die Zuordnung zum Betriebsvermögen genügt das
wirtschaftliche Eigentum am Wallet. Auch hier sind verdeckte
Gewinnausschüttungen zu vermeiden, besonders bei Kryptowährungen
mit privatem Nutzungsvorteil. Besonders attraktiv sind Aktienfonds:
Nach § 20 Investmentsteuergesetz bleiben 80% der Erträge
körperschaftsteuerfrei und 40% gewerbesteuerfrei. Dies gilt sowohl
für Dividenden als auch Veräußerungsgewinne aus Aktienfonds. Ein
wesentlicher Vorteil der GmbH: Sämtliche Kosten der
Vermögensverwaltung sind steuerlich absetzbar - von
Zinsaufwendungen bis zu Fahrtkosten zur Aktionärsversammlung.
Privatanleger können hingegen nur den Sparerpauschbetrag von 1.000
Euro geltend machen.
sich grundlegend von der privaten Vermögensanlage. Die
Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer
(15%), Solidaritätszuschlag (0,825%) und Gewerbesteuer (je nach
Standort) zusammen. In München beträgt der Gesamtsteuersatz
beispielsweise 33,3%, da hier ein Gewerbesteuerhebesatz von 490%
gilt. Bei Zinseinkünften aus Anleihen oder Festgeld zahlt die GmbH
somit etwa 33% Steuern, während Privatpersonen der Abgeltungsteuer
von 26,375% (inkl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. Für
Goldanlagen gilt: In der GmbH werden Gewinne mit circa 33%
besteuert. Privatpersonen müssen hingegen bei Verkauf innerhalb
eines Jahres ihren persönlichen Steuersatz bis 47,5% zahlen. Nach
einem Jahr ist der private Verkauf steuerfrei. Die Anschaffung von
Anlagegold durch eine GmbH ist grundsätzlich zulässig, da die GmbH
keine Privatsphäre besitzt. Wichtig ist die Vermeidung verdeckter
Gewinnausschüttungen, etwa bei Goldschmuck mit möglicher privater
Nutzung. Anlagegold ist umsatzsteuerbefreit, während andere
Edelmetalle wie Silber der 19% Umsatzsteuer unterliegen. Bei
Bitcoin und Kryptowährungen gelten ähnliche Grundsätze: Die GmbH
versteuert Gewinne mit circa 33%. Privatpersonen zahlen bei Verkauf
innerhalb eines Jahres bis zu 47,5%, danach ist der Gewinn
steuerfrei. Für die Zuordnung zum Betriebsvermögen genügt das
wirtschaftliche Eigentum am Wallet. Auch hier sind verdeckte
Gewinnausschüttungen zu vermeiden, besonders bei Kryptowährungen
mit privatem Nutzungsvorteil. Besonders attraktiv sind Aktienfonds:
Nach § 20 Investmentsteuergesetz bleiben 80% der Erträge
körperschaftsteuerfrei und 40% gewerbesteuerfrei. Dies gilt sowohl
für Dividenden als auch Veräußerungsgewinne aus Aktienfonds. Ein
wesentlicher Vorteil der GmbH: Sämtliche Kosten der
Vermögensverwaltung sind steuerlich absetzbar - von
Zinsaufwendungen bis zu Fahrtkosten zur Aktionärsversammlung.
Privatanleger können hingegen nur den Sparerpauschbetrag von 1.000
Euro geltend machen.
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