Kleinigkeit mit großer Wirkung - Die Kleinreparaturenklausel

Kleinigkeit mit großer Wirkung - Die Kleinreparaturenklausel

Wer zahlt wann?
4 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Diese Klausel regelt die Verantwortlichkeit für kleinere
Reparaturen innerhalb der Mietwohnung. Laut Gesetz sind
grundsätzlich die Vermieter:innen für den Erhalt der Mietsache
verantwortlich. Die Kleinreparaturenklausel ermöglicht es jedoch,
dass auch Mieter:innen an den Kosten für kleinere Reparaturen
beteiligt werden können. Was genau unter "kleineren Reparaturen" zu
verstehen ist, kann variieren, aber im Allgemeinen bezieht sich
dies auf Gegenstände, die Mieter:innen häufig benutzen, wie zum
Beispiel Wasserhähne oder Lichtschalter. Wichtig ist, dass eine
Kostenobergrenze für diese Reparaturen im Mietvertrag festgelegt
ist. Üblicherweise fallen Reparaturen wie das Auswechseln von
Glühbirnen, das Reparieren von Türklinken oder das Abdichten von
Wasserhähnen unter diese Kategorie. Die Kleinreparaturenklausel ist
nicht nur für Mieter:innen von Bedeutung, sondern auch für
Vermieter:innen, da sie hilft, die Verantwortlichkeiten klar zu
definieren und Streitigkeiten zu vermeiden.

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