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Beschreibung
vor 16 Jahren
Das Gericht befindet den Angeklagten Albert Heinen im Sinne des
Paragraphen 243 des Strafgesetzbuches in der Fassung vom 01.07.2076
für schuldig, irrationale Hilfeleistung an einer ihm unbekannten
Person begangen zu haben. Das Urteil lautet sechs Monate Gefühl
ohne Bewährung. Eine Berufung wird nicht zugelassen. Das Urteil
wird im Anschluss an das Verfahren vollstreckt. Die Verhandlung ist
geschlossen.
Paragraphen 243 des Strafgesetzbuches in der Fassung vom 01.07.2076
für schuldig, irrationale Hilfeleistung an einer ihm unbekannten
Person begangen zu haben. Das Urteil lautet sechs Monate Gefühl
ohne Bewährung. Eine Berufung wird nicht zugelassen. Das Urteil
wird im Anschluss an das Verfahren vollstreckt. Die Verhandlung ist
geschlossen.
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