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Beschreibung
vor 3 Jahren
Seit Inkrafttreten der DSGVO spielen Einwilligungen in die
Verarbeitung personenbezogener Daten eine zentrale Rolle. Ob beim
Newsletter-Versand, Werbeanrufen oder Werbe-SMS – grundsätzlich ist
das Einholen einer vorherigen, informierten, ausdrücklichen
Einwilligung des Empfängers erforderlich. Doch Vorsicht: Mit dem
Einholen einer Einwilligung ist das Pflichtprogramm für den
Werbetreibenden noch nicht erfüllt. Denn daneben bestehen
Nachweispflichten! Was es damit auf sich hat und wie Ihnen die
Nachweispflichten gelingen, erfahren Sie in diesem Rechtstipp der
Woche.
Verarbeitung personenbezogener Daten eine zentrale Rolle. Ob beim
Newsletter-Versand, Werbeanrufen oder Werbe-SMS – grundsätzlich ist
das Einholen einer vorherigen, informierten, ausdrücklichen
Einwilligung des Empfängers erforderlich. Doch Vorsicht: Mit dem
Einholen einer Einwilligung ist das Pflichtprogramm für den
Werbetreibenden noch nicht erfüllt. Denn daneben bestehen
Nachweispflichten! Was es damit auf sich hat und wie Ihnen die
Nachweispflichten gelingen, erfahren Sie in diesem Rechtstipp der
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