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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 2 Jahren
Ein Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter eines Kindes
verheiratet ist, gilt rechtlich automatisch als Vater. Ob er auch
der biologische Vater des Kindes ist, spielt dafür erstmal keine
Rolle. Kinder, die durch eine Samenspende zur Welt kommen, etwa in
einer lesbischen Ehe, haben juristisch gesehen derzeit allerdings
nur einen Elternteil: die leibliche Mutter. Das liegt am
Abstammungsrecht. An dem ist seit Jahren nichts mehr verändert
worden. Verändert haben sich aber die Familienmodelle. Die
Rechtsanwältin Lucy Chebout vertritt sogenannte Regenbogenfamilien,
aktuell auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Justizreporterin Alena Lagmöller erläutert sie die Probleme des
geltenden Abstammungsrechts für queere Eltern und deren Kinder.
verheiratet ist, gilt rechtlich automatisch als Vater. Ob er auch
der biologische Vater des Kindes ist, spielt dafür erstmal keine
Rolle. Kinder, die durch eine Samenspende zur Welt kommen, etwa in
einer lesbischen Ehe, haben juristisch gesehen derzeit allerdings
nur einen Elternteil: die leibliche Mutter. Das liegt am
Abstammungsrecht. An dem ist seit Jahren nichts mehr verändert
worden. Verändert haben sich aber die Familienmodelle. Die
Rechtsanwältin Lucy Chebout vertritt sogenannte Regenbogenfamilien,
aktuell auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Justizreporterin Alena Lagmöller erläutert sie die Probleme des
geltenden Abstammungsrechts für queere Eltern und deren Kinder.
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