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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der VfGH hat entschieden: Die Handysicherstellung ohne
richterliche Bewilligung ist verfassungswidrig. Die
entsprechenden Bestimmungen in der Strafprozessordnung treten ab
1. Jänner 2025 außer Kraft. Es handelt sich dabei um die § 110
Abs. 1 Z 1 und Abs. 4 sowie § 111 Abs. 2 StPO. Ein Paukenschlag,
der viele Fragen offenlässt. Hat das Urteil Einfluss auf laufende
Ermittlungen, die auf ausgewerteten Chats beruhen? Wie muss eine
neue gesetzliche Grundlage ab 1.1.2025 aussehen und welche
anderen Folgen hat das Urteil? Dies und vieles mehr erfahren Sie
von den beiden Strafrechtsexperten Bernd Wiesinger, von Haslinger
Nagele Rechtsanwälte, und Philip Marsch, vom Rechtsanwaltsbüro
Soyer Kier Stuefer.
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