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Beschreibung
vor 4 Jahren
Heute fast schon in Vergessenheit geraten: Bis sage und schreibe
1951 galt in Deutschland ein sogenannter Lehrerinnenzölibat, d.h.
Pädagoginnen, die eine Ehe eingingen, hatten ihren Dienst an der
Schule umgehend zu quittieren und verloren damit über Nacht mit
ihrem Beamtinnenstatus alle damit verbundenen Ansprüche. Einen
ersten, nur kurzfristig erfolgreichen Versuch der Abschaffung
dieser Regelung versuchte mit Hinweis auf die seit 1919
verfassungsmäßig festgeschriebene Gleichberechtigung der
Geschlechter die junge Weimarer Republik. An dem hieraufhin
stürmisch aufbrausenden Pro&Contra beteiligte sich am 20.2.1920
auch das Berliner Tageblatt. Der Gastbeitrag des Geheimen
Justizrates Hugo Freudenthal betrachtet die Causa dabei von einer
sehr nüchtern-rechtskundlichen Seite. Es liest Frank Riede.
1951 galt in Deutschland ein sogenannter Lehrerinnenzölibat, d.h.
Pädagoginnen, die eine Ehe eingingen, hatten ihren Dienst an der
Schule umgehend zu quittieren und verloren damit über Nacht mit
ihrem Beamtinnenstatus alle damit verbundenen Ansprüche. Einen
ersten, nur kurzfristig erfolgreichen Versuch der Abschaffung
dieser Regelung versuchte mit Hinweis auf die seit 1919
verfassungsmäßig festgeschriebene Gleichberechtigung der
Geschlechter die junge Weimarer Republik. An dem hieraufhin
stürmisch aufbrausenden Pro&Contra beteiligte sich am 20.2.1920
auch das Berliner Tageblatt. Der Gastbeitrag des Geheimen
Justizrates Hugo Freudenthal betrachtet die Causa dabei von einer
sehr nüchtern-rechtskundlichen Seite. Es liest Frank Riede.
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